Im Amt ohne Würden

Es geht um Geheimtreffen, Erinnerungs­lücken und alte Seilschaften, aber längst auch um die Glaubwürdigkeit der Schweizer Justiz, weltweit. Bundesanwalt Michael Lauber war der Star der eidgenössischen Strafermittler. Jetzt soll er abgesetzt werden. Wie konnte es so weit kommen?

Von Carlos Hanimann (Text) und Agnès Ricart (Illustration), 13.05.2020

Einst führte Michael Lauber die grossen Fälle der Schweiz, jetzt ist er selber zu einem geworden. Und ausgerechnet im wichtigsten Fall seiner Karriere, seinem eigenen, scheint das Urteil schon lange vor der Verhandlung gefällt: schuldig in allen Anklage­punkten – auch in jenen, die man noch gar nicht kennt, die vielleicht, wer weiss, erst noch auftauchen. Die Stimmung dem obersten Straf­verfolger der Schweiz gegenüber ist derzeit von Misstrauen und Munkeln geprägt, in steter Erwartung, dass irgendwann noch eine schlimme Enthüllung zum Vorschein kommen könnte.

In Bern hat man sich deshalb zu einem einmaligen Vorgang entschlossen: Bundes­anwalt Lauber soll des Amtes enthoben werden.

Der Entscheid steht schon seit Wochen fest. Eigentlich schon seit Monaten. Einige Politikerinnen hätten ihn schon vor einem Jahr fällen wollen. Ginge es nach der Presse, wäre Michael Lauber, einst Liebling der Medien, längst aus dem Amt gejagt worden: «Untragbar» sei er, «ein Reputations­schaden für die Schweiz», je länger dieses Drama noch dauere, desto schlimmer das Ende. Die Aufsichts­behörde (AB-BA) beschrieb ihn Anfang März als selbst­herrlichen Lügner, der das Ansehen seiner Person über das seines Amtes stelle. Wörtlich schrieb die Aufsicht, der Bundes­anwalt habe «im Kern ein falsches Berufsverständnis».

Wer sich in diesen Tagen über den einstigen Star der Schweizer Strafjustiz erkundigt, hört kaum ein gutes Wort über ihn. Selbst politisch nahestehende Parlamentarier haben ihn fallen lassen. Eigentlich gibt es nur einen, der ein Amts­enthebungs­verfahren noch verhindern kann: Michael Lauber – wenn er von sich aus zurücktritt.

Wie kann es sein, dass heute überall Feinde sind, wo gestern noch Freunde waren? Und wie kommt es, dass ein Mann, der in Politik, Medien und Fach­kreisen jahrelang als seriös, sauber und sympathisch galt, jetzt als narzisstischer Sturkopf dasteht?

1. Wie ein Staatsanwalt aus einer US-Serie

Michael Lauber, 54, Solothurner in Zürich, eingetragene Partnerschaft, hat eine lupenreine Karriere hinter sich: Mit 26 Jahren verlässt er als ausgebildeter Jurist mit Anwalts­patent die Universität Bern und geht – nach einem Kurzaufenthalt im Untersuchungs­richteramt – zur Polizei. Spezial­fahndung, Kriminal­polizei Bern. Noch ehe er 30 wird, übernimmt er eine Kader­stelle bei der Bundes­polizei, wo er die Zentral­stelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität leitet.

Nach fünf Jahren: ein Zwischen­stopp in Zürich als Geschäfts­führer von Polyreg, einer Selbst­regulierungs­organisation von Finanz­intermediären. Weiter ins Fürsten­tum Liechten­stein, zuerst zur Stabsstelle für Geld­wäscherei­bekämpfung, dann 2004 der Seiten­wechsel: Geschäfts­führer des Liechtensteinischen Banken­verbandes. 2010 wieder Seiten­wechsel: als Aufsichtsrats­präsident zur liechtensteinischen Finanz­markt­aufsicht. Und das alles in einer Zeit, in der der Finanz­platz im Ländle keinen guten Ruf geniesst. Doch Lauber arbeitet offenbar gut, «Mike» reorganisiert die Behörden, das bringt ihm Respekt in Fachkreisen.

2011 kehrt er zurück nach Bern. Die Schweiz sucht einen Bundes­anwalt, es ist ein «Job, den keiner will». Fast keiner. Heute wirkt Laubers Weg an die Spitze wie ein Spaziergang: Die Gerichts­kommission des Parlaments schlägt ihn der Bundes­versammlung zur Wahl vor, nachdem sie sein Dossier und das von sechs weiteren Personen studiert und ihn vierzig Minuten lang angehört hat. Keine Sicherheits­überprüfung, kein Assessment. Man ist froh, dass jemand die unbeliebte Behörde übernimmt. Am 28. September 2011 wird Michael Lauber mit 203 von 206 Stimmen zum höchsten Strafverfolger der Schweiz gewählt.

In der nun vom Justiz- und Polizeidepartement gelösten, eigenständigen Behörde soll Lauber, anders als seine Vorgänger, frei und unabhängig agieren können. Niemand soll dem Bundes­anwalt in seine operative Tätigkeit dreinreden. Lauber schätzt die Unabhängigkeit und nutzt sie. Er baut die Bundes­anwaltschaft um, setzt neue Schwer­punkte, legt Wert auf Effizienz statt Show. Er mache, so sagt er einmal, keine «Beauty-Cases» – keine aufsehen­erregenden Fälle nur um der Schönheit willen.

Klingt gut, Lauber kommt an. Kritik vernimmt man kaum. Bloss als der Bundes­anwalt mitten im Steuer­streit mit Deutschland Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder ausstellt, heisst es von links: Lauber, FDP-nah, sei ein Mann der Banken, der Steuer­betrüger auf dem Finanz­platz Schweiz schütze statt jage.

Heute wird Lauber vorgehalten, seine Laufbahn zum obersten Straf­verfolger habe bloss einen, dafür aber gravierenden Makel: Er war nur ganz kurz Staats­anwalt. Die Straf­verfolgung, so sagen Kritiker, sei nie sein Metier gewesen. Er bringe die grossen Fälle von Korruption und Wirtschafts­kriminalität gar nicht vor Gericht, sondern erledige sie mit Hinterzimmer-Deals. Lauber selbst macht daraus keinen Hehl: Mit fehlbaren Unternehmen einige er sich lieber, statt sie vor Gericht zu zerren.

Ansonsten aber bleibt Lauber weitgehend von Kritik verschont. Nach Jahren, in denen die Bundes­anwaltschaft von juristischen Flops geprägt war, hat mit Michael Lauber einer übernommen, der Ruhe bringt. Und etwas Glamour. Er gleiche den «Staats­anwälten aus amerikanischen Fernseh­serien» schreibt die «NZZ am Sonntag» ein Jahr nach seinem Amtsantritt.

Die Begeisterung für Lauber hat auch mit seiner Medien­strategie zu tun. Seine Vorgänger waren aschgrau und wortkarg, Lauber ist prägnant und offenherzig. Er zieht die Leute in seinen Bann. Kaum ein anderer Chef­beamter in der Bundes­verwaltung ist so zugänglich wie Michael Lauber.

Nach vier Jahren im Amt wird Lauber 2015 glänzend wieder­gewählt. Es ist nicht nur das Jahr seiner Wieder­wahl, sondern auch das Jahr, in dem seine Behörde auf einen Schlag weltweit bekannt wird.

2. Razzia am See: Der Fall Fifa

Fünf Uhr morgens, 27. Mai 2015: Zwei Reporter der «New York Times» betreten das Luxus­hotel Baur au Lac in Zürich. Am Empfang sagen sie, sie kämen für ein Frühstücks­meeting. Sie lassen sich in der Lobby in zwei Leder­sessel fallen und warten. Sie wissen: Gleich wird hier Welt­geschichte geschrieben.

Kurz nach sechs Uhr dringen mehrere Polizisten in Zivil in das Hotel und nehmen sieben hohe Funktionäre des Welt­fussball­verbandes Fifa fest. Ein Fotograf schiesst ein Bild, das um die Welt geht: Ein Funktionär wird über eine Seiten­tür des Luxus­hotels abgeführt – verdeckt von einem Angestellten, der ein Bettlaken in die Luft hält.

Die Razzia ist der Anfang eines gross angelegten Schlags der US-Justiz gegen Korruption im Fussball. Sie bedeutet auch das Ende der Ära Blatter, des lang­jährigen Walliser Fifa-Präsidenten. SVP-Bundesrat Ueli Maurer nimmt ihn nach der Razzia zwar noch in Schutz: Man dürfe Sepp Blatter nicht zum Sünden­bock stempeln, er habe Hervor­ragendes geleistet. Kurz darauf tritt der 79-Jährige als Fifa-Präsident zurück.

Die Bundesanwaltschaft eröffnet bis heute mehr als 25 Straf­verfahren, unter anderem wegen Verdacht auf Korruption bei den WM-Vergaben nach Russland und Katar. Bundes­anwalt Lauber lässt Gelder einfrieren und Häuser beschlagnahmen, arbeitet mit 15 ausländischen Behörden zusammen und stellt über 19’000 Giga­byte Daten sicher.

Dass er dabei auf die Unterstützung der Fifa zählen kann, ist eine der Besonderheiten in dieser Geschichte: Obwohl sich die Verfahren um Vergaben, Fernseh­rechte und Funktionäre drehen, ist der Welt­fussball­verband, dieser multinationale Konzern, der wie ein kleiner Verein konstituiert ist, nie Beschuldigter, sondern Geschädigter. In mehreren Fällen ist der Verband Privat­kläger. In dieser Funktion unterstützt die Fifa die Bundes­anwaltschaft. Die Zusammen­arbeit geht so weit, dass der Verband die Wirtschaftskanzlei Niederer Kraft Frey beauftragt, Terabytes an Daten nach Relevanz zu durchforsten und den Straf­verfolgern zu übergeben.

Drei Monate nach der Razzia am See tritt Lauber gemeinsam mit der US-Justiz­ministerin Loretta Lynch in Zürich vor die versammelte Welt­presse und verspricht das grosse Aufräumen. Die hiesigen Medien und damit weite Teile der Öffentlichkeit sind begeistert, wie dieser Mann die Schweiz nach aussen vertritt: für einmal kein glatzköpfiger, übergewichtiger Beamter, der durch Interviews stolpert, sondern ein dynamischer Manager mit prägnanten Zügen, der auch auf Englisch eine Rede halten kann.

Dass Lauber so gut ankommt, ist kein Zufall. Seit einigen Monaten steht ihm ein neuer Informations­chef zur Seite: André Marty, früher selber Journalist und fernsehbekannter Auslandkorrespondent. Er folgt Michael Lauber wie ein Schatten, begleitet «den Chef», wie er ihn nennt, bei wichtigen Treffen und Reisen, ist für Journalisten fast immer erreichbar.

Martys Vorgängerin sah ihre Aufgabe darin, Journalisten abzuwehren oder zusammen­zustauchen. Lauber und Marty hingegen perfektionieren das Zusammen­spiel mit den Medien: Lauber hat scheinbar für alle ein offenes Ohr und fast immer Zeit für ein Hintergrund­gespräch – selbst wenn es mal spätabends in einem Bahnhof­buffet ist.

Als Marty 2015 seinen Job antritt, macht die Bundes­anwaltschaft mit ihren Fällen grosse Schlag­zeilen: Korruption und Geldwäscherei in Brasilien, Jihad-Reisen nach Syrien, mutmassliche Anschlags­pläne einer IS-Zelle aus Schaffhausen. Und immer wieder Neues aus der Welt des Fussballs: Nach den Hausdurchsuchungen bei der Fifa folgt der Rücktritt von Blatter, bald darauf eröffnet die Bundes­anwaltschaft ein Verfahren gegen den ehemaligen Fifa-Präsidenten, und als der «Spiegel» im Oktober in einer aufsehen­erregenden Enthüllung über eine dubiose 10-Millionen-Zahlung berichtet, nimmt die Bundes­anwaltschaft auch in dieser Sache Ermittlungen auf.

Daraus entsteht der sogenannte «Sommermärchen»-Prozess, der diesen Frühling nach fünfjährigen Ermittlungen ergebnislos verjährte. Er hätte klären sollen, ob WM-Chef Franz Beckenbauer und andere deutsche Fussball­funktionäre die Welt­meisterschaft 2006 mit Schmier­geldern nach Deutschland holten.

Das Jahr 2015 ist auch das Jahr, in dem Michael Lauber und André Marty einen bis dahin unbekannten Staats­anwalt aus dem Oberwallis kennen­lernen: Rinaldo Arnold. Es ist das erste von mehreren Treffen, die später auffliegen und Anlass für zahlreiche Spekulationen geben. Offiziell, so sagen die Beteiligten, ging es bei diesem allerersten Treffen im Berner Büro von Bundes­anwalt Lauber um «allgemeine strafrechtliche Fragen», die «mit keinem Verfahren irgendetwas zu tun» gehabt hätten.

Aber das glaubt heute, fünf Jahre danach, kaum noch jemand.

3. Geheimtreffen mit Gianni

Herbst 2018: Gestützt auf gehackte Dokumente berichtet «Das Magazin» über das Innen­leben der Fifa und den Macht­hunger des neuen Präsidenten Gianni Infantino. In der Schweiz sorgt vor allem die Enthüllung zweier vertraulicher Treffen zwischen Infantino und Lauber im Jahr 2016 für Aufsehen. Die Orte der Treffen: diskret. Der Anlass: informell. Der Inhalt: nicht protokolliert.

Die «Geheimtreffen» von Infantino und Lauber machen in der öffentlichen Wahrnehmung den Anschein einer Verschwörung: Müsste Michael Lauber nicht gegen die Fifa vorgehen, statt sich im Geheimen mit dem Boss der Organisation zu treffen?

Der Bundesanwalt beschwichtigt: Solche Treffen seien normal, sie gehörten zu seiner Amts­führung und seien nötig, um komplexe Fälle bewältigen zu können. «Und deswegen», sagt Lauber im November 2018, «halte ich in aller Klarheit und Deutlichkeit an solchen Sitzungen fest.»

Doch Experten sind der Ansicht, dass die Besprechungen ausserhalb des Protokolls rechtlich problematisch seien. Sie verstiessen gegen die Straf­prozess­ordnung. Weil Infantino zudem einen Walliser Jugend­freund an die Treffen mitnahm, könnte Lauber das Amts­geheimnis verletzt haben. Hinzu kommt: Dem Bundes­anwalt wird vorgeworfen, er sei befangen, weil er mit dem Fifa-Präsidenten kungele. Mehrere Straf­verfahren sind deshalb von Ausstands­gesuchen bedroht.

Die Ereignisse überschlagen sich, als ein Mitglied der Aufsichts­behörde über die Bundes­anwaltschaft einen Tipp erhält: Auch der Leiter der Abteilung Wirtschafts­kriminalität der Bundes­anwaltschaft pflege eine sonderbare Nähe zur Fifa. Bundes­anwalt Lauber erstattet Anzeige gegen seinen Chef­ermittler. Die Unter­suchungen ergeben: Dieser traf sich tatsächlich ausserhalb des Protokolls mit der Fifa und liess sich in exklusive Lokale einladen. Aber strafrechtlich bleibt nichts hängen.

Lauber trennt sich trotzdem von seinem Kader­mann, der nur Monate später vom Parlament ans Bundesstrafgericht gewählt wird. Der Bundes­anwalt achtet darauf, hart gegen jeden Anschein von Korruption und Befangenheit vorzugehen. Er verspricht der Aufsichts­behörde, man werde künftig alle Treffen protokollieren.

Die Sache scheint erledigt. Doch dann ist plötzlich von einem möglichen dritten «Geheim­treffen» die Rede. Und damit beginnt der unaufhaltsame Fall des Michael Lauber.

Die Enthüllungen im «Magazin» haben eine Straf­untersuchung gegen Infantinos Jugend­freund ausgelöst, der ihn bei den Treffen mit Lauber begleitete. Denn der Jugend­freund ist ein Ober­staatsanwalt des Kantons Wallis, der in der Region dafür bekannt ist, mit harter Hand und Militärhubschraubern gegen Kiffer vorzugehen. Sein Name: Rinaldo Arnold. Er hat die informellen Treffen zwischen dem Fifa-Präsidenten und dem Bundes­anwalt im Jahr 2016 eingefädelt. Ein Jahr nachdem er für einen «allgemeinen Austausch» beim Bundes­anwalt zu Gast war.

Der Vorwurf gegen Arnold: Er habe für das Vermitteln der Treffen finanzielle Gegen­leistungen vom Fifa-Präsidenten erhalten. Infantino lud den Walliser Ober­staatsanwalt und seine Familie mehrmals an internationale Sport­anlässe ein – die insgesamt mehr als 16’000 Franken gekostet hätten.

Arnold wird wegen Steuer­hinterziehung angezeigt, weil er nicht alle Geschenke angegeben hatte, aber das Verfahren wegen passiver Bestechung und Vorteils­nahme wird im Frühling 2019 eingestellt: Die Gefälligkeiten hatten keinen Bezug zu Arnolds Arbeit als Justizbeamter.

Von der Strafuntersuchung bleiben zwei dürre Zeilen in Erinnerung: eine Text­nachricht von Rinaldo Arnold an André Marty, der bei den Geheim­treffen dabei war. «Hallo», schrieb Arnold am 16. Juni 2017. «Giannis Zug hat Verspätung. Wir werden ein paar Minuten später da sein. Bis gleich. Gruss.»

Das SMS belegt: Es gab noch ein drittes, bis dahin unbekanntes Treffen zwischen Infantino und Lauber. Auch dieses Treffen: ohne Protokoll und diskret abgehalten. So diskret, dass sich weder Infantino noch Arnold daran erinnern wollen. Auch der Bundes­anwalt und sein Informations­chef geben die Existenz dieses Treffens erst zu, als ihnen das SMS vorgehalten wird.

Warum hat Lauber dieses Treffen verschwiegen? Was wurde dabei besprochen? Warum fand es nicht in den Räumen der Bundes­anwaltschaft statt, sondern im Hotel Schweizerhof, wo sich die katarische Botschaft befindet? Und warum wurde auch dieses Treffen nicht protokolliert?

Lauber gerät nun, im Frühling 2019, so stark unter Druck wie nie. Die Frage, die sich alle stellen: Was verschweigt der Bundes­anwalt noch? Dieser macht alles noch schlimmer, als er in einem Interview keine der Fragen über­zeugend beantworten kann und stattdessen beteuert, was niemand glauben kann: Er erinnere sich nicht an dieses dritte Treffen.

Vier Personen treffen sich. Aber niemand erinnert sich.

Das ist so unglaublich, dass es Lauber den Kopf kosten könnte. Ab jetzt dreht sich die Diskussion nicht mehr nur um eine mögliche Befangenheit in einem Verfahren, jetzt geht es ganz grundsätzlich um Lauber als Person, um sein wichtigstes Kapital: seine Glaubwürdigkeit.

Es gibt nur zwei Erklärungen, warum sich niemand an dieses dritte Treffen erinnert. Beide sind ungünstig für den Bundesanwalt. Erstens: Es war so unwichtig, dass es alle vergessen haben. Aber warum hat man sich dann überhaupt auf ein so heikles Treffen eingelassen? Zweitens: Es wurde etwas so Wichtiges besprochen, dass niemand davon erfahren darf. Diese Erklärung öffnet Tür und Tor für alle möglichen Spekulationen und Verschwörungstheorien.

Lauber beharrt auf seiner Version der Dinge: kein Grund zur Aufregung. Er fühlt sich zu Unrecht verdächtigt und greift die Aufsicht an: Sie beschwöre eine institutionelle Krise herauf und bedrohe die Unabhängigkeit der Institution Bundesanwaltschaft.

Dieser Angriff kommt beim Parlament schlecht an – ausgerechnet im Jahr, in dem sich dieser der Wieder­wahl stellen muss. Dass just dann auch noch ein Ex-Bundes­kriminal­polizist, der dem Bundes­anwalt als Berater gedient hat, wegen Amtsmissbrauch und Bestechung vor Gericht steht, hilft Lauber nicht. Doch damit nicht genug: Fast gleichzeitig erklärt das Bundesstrafgericht den Bundes­anwalt wegen seiner informellen Treffen mit Infantino für befangen.

Lauber greift auch das Gericht an, sieht sich im Recht. Aber es geht zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr um Paragrafen, sondern um Wahrnehmungen. Und da hat Lauber schlechte Karten. Denn er sitzt, so scheint es, im gleichen Boot wie Infantino – der Boss einer Organisation, die als hoch korrupt gilt.

Im September 2019 wird Lauber trotz heftiger Kritik für eine dritte Amtszeit wiedergewählt. Aber die hektischen Wochen und Monate vor der Wieder­wahl machen aus dem begnadeten Kommunikator einen Mann ohne Gespür für die Wirkung seiner Handlungen. In diesem Sommer, als Lauber auf dem Tiefpunkt seiner Beliebtheit ist, verfügt er eigenhändig, dass die Bundes­anwaltschaft die Kosten für seine gerichtliche Verteidigung übernimmt.

Und Lauber heuert ausgerechnet die Zürcher Star­kanzlei Erni Caputo an. Lorenz Erni ist Lauber nur allzu gut bekannt: Der Anwalt vertritt auch den ehemaligen Fifa-Boss Joseph Blatter.

4. «Im Kern falsches Berufsverständnis»: Konflikt mit der Aufsicht

Anfang 2019 kommt es an der Spitze der Aufsichts­behörde zu einem Wechsel. Bundes­richter Niklaus Oberholzer geht in Pension, sein Nachfolger wird der ehemalige Zuger Justiz­direktor Hanspeter Uster. Wie Oberholzer ist Uster ein Linker, der als unbestechlich gilt und dem ein guter Ruf als Jurist vorauseilt.

Doch die beiden haben unterschiedliche Vorstellungen, wie die Bundes­anwaltschaft zu beaufsichtigen sei: Oberholzer verstand sich eher als Coach denn als Kontrolleur, war ein kritischer Begleiter, ohne sich je in die operative Arbeit einzumischen. Weil die Politik eine völlig unabhängige Bundes­anwaltschaft wollte; und weil die Aufsicht als Miliz­organisation weder Personal noch fachliche Expertise hatte, die Bundes­anwaltschaft mit über 200 Angestellten in ihrem Alltag zu kontrollieren.

Für Oberholzer ist die Angelegenheit der informellen Treffen denn auch erledigt, nachdem er den Bundesanwalt ermahnte, künftig alle Treffen zu protokollieren, und Lauber dies akzeptiert. Anders Hanspeter Uster. Als er im Frühling 2019 den Medien den Tätigkeitsbericht der Aufsichts­behörde vorstellt, anerkennt er, dass die Bundes­anwaltschaft sich bessern will. Doch er verhehlt nicht, dass auch er über die Umstände des dritten Treffens von Lauber und Infantino rätselt – und über die Besonderheit, dass sich niemand daran erinnern könne. Uster sagt, man prüfe eine Disziplinar­untersuchung.

Bundesanwalt Lauber reagiert empört. Schnell wird sichtbar, dass Lauber und Uster sich nicht verstehen. Hinter den Kulissen ist das Verhältnis nicht besser. Lauber verweigert bisweilen die Teilnahme an den regelmässigen Sitzungen mit der Aufsichts­behörde. Stattdessen geht der Beaufsichtigte gegen die Aufsicht vor: Er bietet die Geschäfts­prüfungs­kommission auf, sie solle Usters Aufsichts­tätigkeit inspizieren.

Wie heftig das Zerwürfnis wirklich ist, zeigt sich im März dieses Jahres, als die Aufsichts­behörde die Ergebnisse ihrer Unter­suchung zum Fall Lauber in einer Verfügung veröffentlicht. Lauber habe verschiedentlich seine Amts­pflichten verletzt, heisst es darin: «So hat er mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundes­anwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert.»

So hart das Untersuchungs­ergebnis klingt, so harmlos fällt die Sanktion aus: Lauber wird für ein Jahr der Lohn gekürzt. Von den knapp 300’000 Franken Jahres­einkommen sollen ihm 24’000 Franken abgezogen werden.

Erstaunlich ist aber die verbale Schärfe der Kritik. Die Aufsichts­behörde rügt Michael Lauber nicht nur fachlich, sondern auch persönlich. Er falle durch «Uneinsichtigkeit» auf, heisst es. Und: «Im Kern zeigt er ein falsches Berufs­verständnis: Er erfüllt die an eine Magistrats­person gestellten Erwartungen nur eingeschränkt.» Eine mit den Vorgängen vertraute Person sagt, sie habe noch nie erlebt, dass jemand in einer so heftigen Tonalität abgekanzelt wurde.

Die Aufsichtsbehörde untersuchte in ihrer Verfügung insgesamt dreizehn Amtspflichts­verletzungen. Nur zwei betreffen die Vorgänge rund um die Korruptions­ermittlungen im Fussball: die Nicht­protokollierung informeller Treffen. Und die allfällige Amts­geheimnis­verletzung, weil bei den Treffen Infantinos Jugend­freund Arnold anwesend war.

Alle anderen Punkte betreffen Laubers Verhalten während der Untersuchung. Die Aufsicht spricht von «Verweigerungs­haltung» und «Behinderung der Untersuchung». Der renommierte Strafrechts- und Korruptions­experte Mark Pieth kommentierte: «In den USA würde Michael Lauber angesichts all dieser Vorwürfe ins Gefängnis kommen.»

Tatsächlich wehrt sich Lauber heftig gegen die gesetzlichen Aufseherinnen, wie aus der bereits erwähnten Verfügung hervorgeht. Obwohl er in einem Interessen­konflikt stecke, trete er nicht in den Ausstand, sondern teile seinen Angestellten mit, worüber sie mit der Aufsicht reden dürfen, stelle ihnen von sich aus Anwälte zur Seite und übernehme die Kosten auf Bundes­kasse. Lauber rechtfertigt sein Vorgehen damit, dass er als Arbeit­geber eine Fürsorge­pflicht gegenüber seinen Angestellten habe. Die Aufsicht wiederum findet, Lauber hätte gar nicht mit den Angestellten über die Unter­suchung reden dürfen. Nur schon, um nicht den Anschein zu erwecken, dass er die Disziplinar­untersuchung beeinflussen wolle. Stattdessen spricht sich Lauber laut Verfügung sogar mit seinen Stell­vertretern ab, um dann der Aufsichts­behörde Akten­einsicht zu verweigern.

«Zusammenfassend», schreibt die Aufsicht, «ist festzuhalten, dass der Bundes­anwalt die vorliegende Unter­suchung behindert, gegenüber der AB-BA wahrheits­widrig kommuniziert und gegenüber der AB-BA seine Treue­pflicht und das Loyalitäts­gebot verletzt.»

5. Rücktritt oder Amtsenthebung!

Seit eineinhalb Jahren steckt Michael Lauber mehr Kritik ein als ein Boxsack Schläge. Und doch ist er noch immer im Amt, wenn auch ohne Würden. Im vergangenen Herbst wählte ihn das Parlament für eine dritte Amtszeit – mit nur sieben Stimmen mehr als nötig. Man wollte Bundes­anwalt Lauber noch eine Chance geben, eine letzte.

Doch Ruhe brachte Lauber danach keine in die Bundes­anwaltschaft. Stattdessen: Zwietracht, Verweigerungs­haltung, Illoyalität gegenüber den Institutionen, Behinderung von Unter­suchungen. So zumindest sieht es die Aufsichts­behörde in ihrer Verfügung, dieser verbalen Hinrichtung des Bundes­anwalts, der offenbar jede Eignung für das Amt missen lässt – sowohl fachlich wie auch persönlich.

Lauber und seine Aufseher befinden sich in einem Streit, der weit über unterschiedliche Rechts­auffassungen hinausgeht. Und als wäre der offene Konflikt zwischen Aufsicht und Bundes­anwalt nicht schon schlimm genug, fallen nun jahrelang aufgebaute Prestige­fälle von Laubers Behörde in sich zusammen: die «Sommer­märchen»-Ermittlungen um eine mutmassliche Schmier­geld­zahlung für die Fussball-WM 2006 in Deutschland – verjährt. Das Verfahren gegen den ehemaligen Fifa-Präsidenten Joseph Blatter – trotz gegenteiliger Empfehlung der Polizei teilweise eingestellt. Das Verfahren gegen den ehemaligen Fifa-General­sekretär – durch Ausstands­gesuche gefährdet.

Mehrere Parlamentarierinnen wollen Lauber nun in einem nie gesehenen Vorgang des Amtes entheben. Sibel Arslan von den Grünen und Matthias Aebischer von der SP haben sich öffentlich dafür ausgesprochen, Lorenz Hess von der BDP hat einen formellen Antrag auf Amts­enthebung formuliert. Und Andrea Caroni von der FDP hat als Präsident der Gerichts­kommission das Geschäft für die Sitzung von heute Mittwoch, 13. Mai, ohnehin von sich aus traktandiert.

Die Meinungen in der Kommission sind gemacht, das Amts­enthebungs­verfahren scheint beschlossene Sache. Die Parlamentarier dürften bloss noch über Varianten und den Zeitplan diskutieren: Müsste nicht nur Lauber gehen, sondern vielleicht auch sein Aufseher Hanspeter Uster? Sollte die Kommission mit dem Verfahren warten, bis das Bundes­verwaltungs­gericht Laubers Beschwerde gegen die Aufsicht behandelt hat? Nicht dass das Parlament den Bundes­anwalt des Amtes enthebt und dieser später vor Gericht recht bekommt.

Am liebsten wäre es den meisten Parlamentarierinnen ohnehin, Lauber würde von sich aus gehen. Dann könnte man die Sache endlich vergessen, ohne sich in die Tiefen dieser Affäre begeben zu müssen.

Denn mittlerweile geht es längst nicht mehr nur um Laubers Praxis informeller Treffen und was vielleicht dabei besprochen wurde. Es geht um einen der grössten Verfahrens­komplexe, die die Bundes­anwaltschaft jemals führte, und wie man einen solchen bewältigen kann. Es geht um das Gesamtbild, das in den letzten eineinhalb Jahren vom Bundes­anwalt und der Schweizer Straf­justiz entstanden ist. Es geht um eine institutionelle Krise.

Im Fall Lauber bewegt sich vieles im Reich der Spekulation: Wie nahe stehen sich Bundes­anwalt Lauber und Fifa-Boss Infantino? Und warum? Was bedeutet es, dass Lauber einen korrupten Polizisten als Berater beschäftigte, der sich in Russland auf Bären­jagd einladen liess, oder dass Laubers Chef­ermittler entlassen wurde, weil er eine irritierende Nähe zu einem Fifa-Juristen an den Tag legte? Wer war der fünfte Mann, der vielleicht beim dritten Lauber-Infantino-Treffen dabei war? Und warum fand dieses Treffen im Hotel Schweizerhof statt, das den Katarern gehört, die dort ihre diplomatische Vertretung haben? Führt nicht die Bundes­anwaltschaft Ermittlungen wegen der Vergabe der Fussball­weltmeisterschaft 2022 an Katar?

Kann das alles Zufall sein?

In der aktuellen Gemengelage wird jede Assoziations­kette zum Indiz, jede Koinzidenz zur Kausalität, jedes Gerücht zur möglichen smoking gun, zum Beleg, dass der Bundes­anwalt – ja, was eigentlich: korrupt ist?

Eine Frage wurde beim Rätsel­raten über Michael Laubers angebliche Lügen und Verschwörungen aber nicht gestellt: Was wäre eigentlich sein Motiv?

Der Bundesanwalt schweigt. Er gibt keine Interviews, keine Auskünfte, keine Unter­lagen. Noch nicht mal die eingereichten Beschwerde­schriften ans Bundes­verwaltungs­gericht will er herausgeben. Dabei würde so wenigstens seine Sicht auf den Konflikt mit der Aufsichts­behörde bekannt.

Laubers Anwalt Lorenz Erni schreibt, die Unterlagen heraus­zugeben, komme nicht infrage. «Wir führen das Verfahren vor einem unabhängigen Gericht und nicht in den Medien.»

Wenn er sich da mal nicht täuscht.