Am Gericht

Justizskandal, knapp verhindert

Es geht um eines der schwersten Verbrechen in der Ostschweiz der letzten Jahre. Und um einen Gerichtspsychiater, der sich gewaltig irrt. Erst in der zweiten Runde klärt sich die Sache.

Von Brigitte Hürlimann, 12.06.2019

Synthetische Stimme
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Ort: Kantonsgericht St. Gallen
Zeit: 7. Juni 2019, 8.30 Uhr
Fall-Nr.: ST.2017.169-SK3
Thema: Mord, mehrfacher versuchter Mord

Es war ein Drama, eine ungeheuerliche, schauderhafte Tat. Wir schreiben den 22. Januar 2015. Ort des Geschehens ist ein kleines Dorf in der Ostschweiz, auf dem Ricken gelegen. Ein zuvor unbescholtener Landwirt vereinbart mit dem Pächter des väterlichen Bauernbetriebs am frühen Abend ein Gespräch und zückt dabei unvermittelt einen geladenen Armeerevolver. Er schiesst mehrmals auf sein Opfer. Der verletzte Pächter flieht zu Fuss in Richtung Dorf und überlebt den Angriff.

Der Täter aber steigt ins Auto und fährt zum elterlichen Hof. Er trifft dort zunächst auf die Lebenspartnerin seines Vaters, eine 82-jährige Frau. Er packt einen eisernen Vorschlag­hammer und schlägt der Frau drei Mal mit voller Wucht auf den Kopf. Sie stirbt noch vor Ort. Der Rasende betritt nun das Wohnhaus, findet den betagten Vater auf einem Bett in der Küche vor und schlägt auch ihm mit dem Hammer auf den Kopf. Der 83-Jährige überlebt, schwer verletzt. Er stirbt Monate später an einem Tumorleiden.

Der Täter verlässt den Hof, fährt zunächst in ein Stripteaselokal, um einen Kaffee zu trinken, danach in eine Pizzeria, wo er einen Salat mit Poulet isst, wie er später berichtet. Er wird noch am gleichen Abend verhaftet. Und bestreitet nichts. Sein Verteidiger, Ständerat Paul Rechsteiner, erzählt, wie das völlig inadäquate, grob auffällige Verhalten des Schweizers von der ersten Sekunde an allen aufgefallen ist: ihm, dem Staatsanwalt, den Polizisten. «Es war von Anfang an klar, dass dies ein Fall für den Psychiater ist», sagt Rechsteiner.

Als Tatmotiv gibt der Landwirt an, es sei ein Elektrokabel auf dem Platz vor dem elterlichen Hof gelegen. Da habe es ihn verjagt und es sei ihm klar geworden, dass er sich wehren müsse. Drei Personen, der Vater, dessen Partnerin und der Pächter, trachteten nach seinem Leben, wollten, dass er sterbe. Zuerst ein Besen, der falsch herum auf dem Hof gestanden sei, dann dieses Kabel. Die Signale seien eindeutig gewesen.

Um seine Gesundheit ist der Bauer schon seit Jahren äusserst besorgt. Er war noch nicht 40, als er nach langem Leiden endlich eine neue Niere bekam. Nach der Transplantation ging es ihm zwar deutlich besser, doch er litt an den Nebenwirkungen der Medikamente, konnte nicht mehr arbeiten und lebte in der ständigen Angst, sein Körper stosse die fremde Niere ab. Etwa deshalb, weil er sich zu sehr ärgere. Der Mann vermutete, dass seine drei späteren Opfer genau dies beabsichtigten: ihn derart zu ärgern, mit dem Besen, dem Kabel und weiteren Schikanen, dass er «verrecke».

Staatsanwalt Kaspar Good beordert ohne Verzögerung einen Gerichts­psychiater. Der Auftrag geht an Ralph Aschwanden, der nicht nur als Gutachter, sondern auch als St. Galler Amtsarzt und Fachrichter tätig ist. Aschwanden ist hierzulande kein Unbekannter. In Gratisblättern oder in der Boulevardzeitung äussert er sich zu allem Möglichen und hält Ferndiagnosen feil. Er vertritt, gelinde gesagt, ziemlich irritierende Haltungen.

So sagt er zum Beispiel, gewaltbereite Männergruppen, die im öffentlichen Raum Frauen attackierten, stammten «fast immer aus afrikanischen oder asiatischen Gebieten, wo eine strenge patriarchale Kultur ausgelebt wird». Und: «Mit der enormen Migration aus den Balkanländern sind die Gewalttaten von Männern gegen Frauen gestiegen.» Für fehlende kulturelle Anpassung gebe es keine Therapie. Konsequentes Ausschaffen von nicht Integrations­willigen sei das Einzige, was helfe.

Ralph Aschwanden ist ein überzeugter Verfechter der chemischen Kastration für Sexualstraftäter und froh über die Einführung der lebenslänglichen Verwahrung. Er findet, Richter hätten zu wenig Mut, «einen Menschen für immer wegzusperren», oder er spricht von schlechten, naiven, gutgläubigen Therapeuten, die sich häufig überschätzten und manipulative Psychopathen nicht durchschauten.

Und nun kümmert er sich also um den Bauern, der aus heiterem Himmel drei Menschen aus seinem Familien- und Bekanntenkreis angreift, eine betagte Frau tötet, zwei Männer schwer verletzt. Aschwandens Befund steht rasch fest, und er hält bis zum erstinstanzlichen Prozess unbeirrt daran fest, ignoriert andere Fachmeinungen: Der Mann leide zwar an einer andauernden Persönlichkeits­änderung, sei zur Tatzeit aber voll zurechnungsfähig gewesen. Es bestehe die grosse Gefahr weiterer Taten gegen Leib und Leben. Eine Therapie sei sinnlos. Infrage käme nur die Verwahrung.

Was in seinem über 150-seitigen Gutachten auffällt und was er auch vor Gericht nicht verhehlt: sein Missfallen über das Verhalten und die Lebensweise des Täters. Aschwanden kanzelt den Bauern ab und wertet ihn moralisch. Er nennt ihn einen Jammeri und einen Schmarotzer. Ihm Tablettli zu verabreichen und ihn zu verhätscheln, das bringe nichts.

Der Gutachter findet, der Bauer sei «aus psychiatrischen Gründen» für eine Nieren­transplantation nicht geeignet gewesen, und er stört sich daran, dass der Mann seither eine IV-Rente bezieht. Aschwanden vermutet, dieser wäre durchaus in der Lage, zu arbeiten. Aber es sei ja bekannt, «dass IV-Renten innerhalb einer Familie ‹ansteckend› sein könnten». Damit meint der Gutachter den Bruder des Täters, der ebenfalls eine Rente bezieht. Überhaupt fallen die vielen psychischen Krankheiten im Familienkreis des Bauern auf – ein Umstand, der vom Psychiater jedoch nicht gewürdigt wird.

Es ist offensichtlich, dass Ralph Aschwanden den Schweizer für einen Schmarotzer und Simulanten hält. Für einen, der sich mit Ausreden ein parasitäres Leben leistet. Der auch für sein Verbrechen keine Verantwortung übernehmen will, obwohl er das durchaus könnte. So die Haltung des Gutachters.

Rechtsanwalt Paul Rechsteiner rügt die Expertise als tendenziös, nicht nachvollziehbar und fehlerhaft. Die emotionale Voreingenommenheit und die diversen Mutmassungen des Psychiaters seien gravierend. Doch die erste Gerichtsinstanz will von alldem nichts wissen. Das Kreisgericht See-Gaster stützt sich voll und ganz auf das Gutachten Aschwandens, geht ebenfalls von einer vollen Schuldfähigkeit des Bauern aus und bestraft ihn streng: 20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes und mehrfachen Mordversuchs. Nach Verbüssung der Freiheitsstrafe soll der Ersttäter verwahrt werden.

Um ein Haar wäre der Schweizer also für immer und ewig im Gefängnis gelandet. Das Blatt wendet sich erst im Appellations­verfahren. In der zweiten Prozessrunde bekommt der Straffall plötzlich eine andere Dimension. Das Kantonsgericht bestellt als Erstes bei Elmar Habermeyer ein neues psychiatrisches Gutachten. Es geht davon aus, dass Ralph Aschwanden «sein Gutachten vom 25. Juni 2015 nicht mit der notwendigen Objektivität erstellt hat».

Und tatsächlich kommt der Zweitgutachter zu einem völlig anderen Schluss.

Habermeyer, Forensikdirektor an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, diagnostiziert beim 49-Jährigen eine Schizophrenie – und geht von einer zur Tatzeit vollkommen aufgehobenen Einsichts- und Steuerungs­fähigkeit aus. Vor dem St. Galler Kantonsgericht erläutert Elmar Habermeyer seinen Befund. Er zeigt auf, dass beim Bauern 2007, kurz nach der Nierentransplantation, erste wahnhafte Symptome festgestellt wurden, die jedoch unbehandelt blieben. Auch Freunde und Bekannte hätten Veränderungen bemerkt, diese aber nicht einordnen können. Sie distanzierten sich vom zunehmend schwierig und unangenehm werdenden Kauz. Wenn der Erstgutachter eine Persönlichkeits­änderung feststelle, so Habermeyer, sei dies korrekt. Das Wesentliche aber, dass diese Änderungen im Rahmen der schizophrenen Erkrankung zu verstehen seien, habe Aschwanden nicht erkannt.

Wahn und Delikt, sagt der Gutachter, könnten nicht getrennt werden. Der Mann habe zum Tatzeitpunkt eine andere, eine ver-rückte Realität wahrgenommen, in einer eigenen Welt gelebt. Das dünne Eis, auf dem er sich bewegt habe, sei am 22. Januar 2015 eingebrochen.

Seit der Diagnose Habermeyers wird der Schweizer in einem geschlossenen Setting gezielt medizinisch und therapeutisch behandelt. Er befindet sich im Psychiatriezentrum Rheinau, das auf schizophrene Straftäter spezialisiert ist. Erst seit dieser Behandlung, sagt sein Verteidiger, seien vernünftige Gespräche mit ihm möglich. Vor dem Kantonsgericht gibt der Bauer ohne Beschönigung seine Schreckenstaten zu, entschuldigt sich und sagt, wie froh er sei, dass seine Krankheit endlich erkannt wurde. Er lerne nun, damit umzugehen, Warnsignale frühzeitig zu erkennen.

Staatsanwalt Kaspar Good und Verteidiger Paul Rechsteiner stellen vor dem Kantonsgericht den gleichen Antrag: Es sei die Schuldunfähigkeit des Täters festzustellen und eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 Strafgesetz­buch anzuordnen. Und genau so fällt das zweite Urteil auch aus, diametral anders als noch das Verdikt des Kreisgerichts See-Gaster: Freispruch vom Vorwurf des Mordes und des mehrfachen Mordversuchs wegen Schuld­unfähigkeit, Anordnung einer stationären Massnahme, die der Bauer bereits angetreten hat. Gerichtspräsident Jürg Diggelmann erläutert den Entscheid kurz mündlich und erwähnt nochmals die «erheblichen Zweifel» an der Richtigkeit des ersten Gutachtens. Eine Erkenntnis, die den Wendepunkt brachte.

Rechtsanwalt Rechsteiner hatte zuvor in seinem Plädoyer deutlichere Worte verwendet. Er spricht von einem «Lehrstück über die Macht der Psychiatrie», einem «krassen Fehlurteil» der ersten Instanz – und einem nur knapp verhinderten Justizskandal.