Darfs ein bisschen weniger sein?

Der Kanton Bern stimmt über eine Senkung der Sozialhilfe ab. Wie viel Geld ein reiches Land seinen Ärmsten geben soll, ist keine einfache Frage – und hat Folgen für die ganze Schweiz. Wir erklären.

Von Urs Bruderer, 18.04.2019

In der Sozialhilfe­debatte geht es um die härteste Form von Fakten. Es geht um Geldbeträge. Um nackte Zahlen. Um 986 Franken zum Beispiel: Kann eine allein­stehende Person davon leben, nachdem Miete und Kranken­kasse bezahlt sind?

Bern stimmt am 19. Mai als erster Kanton darüber ab, ob die, die nichts haben, in Zukunft weniger bekommen sollen als bisher. Und die ganze Schweiz schaut zu: Senkt Bern die Sozialhilfe­beiträge, könnten viele Kantone dem Beispiel folgen.

Der Streit um die Sozialhilfe wird erbittert geführt. Weil es etwas gibt, was noch mehr interessiert als das, was man im eigenen Portemonnaie hat: was andere im Portemonnaie haben. Und weil Menschen ein und denselben Betrag mal für hoch halten und mal für tief – je nachdem, ob andere ihn bekommen oder sie selbst davon leben müssen.

Hier ein nüchterner Blick auf Fakten und Zusammenhänge.

Warum diese Abstimmung?
Treibende Kraft ist der Berner SVP-Regierungsrat Pierre Alain Schnegg. Schnegg ist Mitglied einer parteiinternen Arbeits­gruppe, die die Sozialhilfe­beiträge in der ganzen Schweiz senken möchte. Kein einfaches Unter­nehmen, weil die Sozialhilfe Sache der Kantone und Gemeinden ist. Die SVP hat in mehreren Kantonen Vorstösse eingebracht. In Zürich ist einer hängig. In Bern, Baselland und Aargau haben die Parlamente den Kürzungen bereits zugestimmt. In Bern wurde ein Gegen­vorschlag eingereicht, darum kommt es zur Abstimmung. Und so wird sich am 19. Mai zeigen, ob das SVP-Anliegen auch in der Bevölkerung mehrheitsfähig ist.

Worüber stimmt Bern ab?
Im Kern geht es um eine Senkung des Grundbedarfs. Das ist der Betrag, den Sozialhilfe­bezüger neben der Miete und den Gesundheits­ausgaben erhalten. Mit dem Grundbedarf müssen sie ihren Alltag bestreiten. In Bern soll er jetzt um 8 Prozent sinken.

Wie hoch ist der Grundbedarf?
Die Kantone richten sich in der Sozialhilfe nach den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Ein Einpersonen­haushalt braucht demnach monatlich 986 Franken. Bei zwei Personen sind es 1509 Franken, bei vier 2110 Franken.

Wie kommt die Skos auf diese Beträge?
Mit einer wissenschaftlichen Methode. Sie schaut haargenau, wofür die 10 Prozent einkommens­schwächsten Schweizer Haushalte ihr Geld ausgeben. Diese Daten gibt es beim Bundesamt für Statistik. Daraus streicht die Skos alle luxuriösen Posten (zum Beispiel die Ausgaben für ein Auto oder Ferien). Was dann übrig bleibt, ist der Grundbedarf. Wer Sozialhilfe bezieht, hat also so viel Geld zur Verfügung wie die ärmsten 10 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung – minus deren Luxusausgaben.

Ist das mehr als das Überlebensnotwendige?
Ja. Sozialhilfe ist mehr als Nothilfe, die beispielsweise abgewiesenen Asylsuchenden bis zu ihrer Ausreise gewährt wird. Sozialhilfe­bezügerinnen sollen weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehören ordentliche Kleidung, ein Telefon, ein Internet­anschluss und ein wenig Taschengeld. Handkehrum wird von ihnen erwartet, dass sie sich weiterhin um eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt bemühen.

Eine vierköpfige Familie kommt in der Sozialhilfe «rasch einmal auf ein Jahres­einkommen von 80’000 Franken oder mehr – ohne zu arbeiten und steuerfrei», sagt der Baselbieter SVP-Politiker Peter Riebli. Darf es da nicht ein bisschen weniger sein?
Riebli spricht von einem seltenen Fall. Im Kanton Bern zum Beispiel fallen weniger als 10 Prozent der Sozialhilfe­fälle in die Kategorie «Paare mit Kindern». Über die Hälfte dieser Familien ist überdies erwerbstätig und bezieht darum weniger Geld von der Sozialhilfe. Einige beziehen andere Sozial­leistungen, zum Beispiel eine IV-Rente. Nur ein Fünftel lebt ausschliesslich von der Sozialhilfe.

Und erhält 80’000 Franken steuerfrei ...
Riebli hat neben dem Grundbedarf und den Kosten für Miete und Krankenkasse viele Zusatz­leistungen dazugezählt, von denen eine Familie nur einige wenige bekommt. Realistisch sind 70’000 Franken im Jahr oder 6000 Franken im Monat. Und weit mehr als die Hälfte dieses Betrages geht weg für Miete und Krankenkasse.

Klingt immer noch nach viel. Die Hälfte der Schweizer Erwerbstätigen verdient weniger als 6502 Franken.
Ja. Aber erwerbstätige Familien leben meist von mehr als einem Lohn. Erwerbstätige erhalten überdies 13 Monatslöhne, Kinderzulagen und (bei tiefem Einkommen) Beiträge an die Krankenkassen­prämien. Im Vergleich dazu ist die Sozialhilfe nicht grosszügig. Es ist anders: In einem reichen und teuren Land wie der Schweiz brauchen auch Bedürftige erstaunlich viel Geld. Das Bundesamt für Statistik zählt eine Familie mit zwei Kindern und einem monatlichen Einkommen unter 8100 Franken bereits zur Unterschicht. Und als arm gilt eine vierköpfige Familie, wenn ihr monatlich weniger als 4031 Franken zur Verfügung stehen. In der Sozialhilfe erhält eine Familie 3710 Franken (2110 Grundbedarf*, 1600 Franken Miete).

Was muss ich tun, wenn ich die Sozialhilfe attraktiv finde und davon leben möchte?
Zuerst müssen Sie die Ihnen zustehende Arbeitslosen­unterstützung ausschöpfen. Dann müssen Sie Ihr Vermögen aufbrauchen. Sie besitzen Erbstücke von Wert? Die müssen Sie verkaufen. Erst wenn Ihnen nur noch 4000 Franken bleiben, erhalten Sie Geld vom Sozialamt.

Okay. Und dann? Fängt dann das einfache, aber süsse Leben an: Wohnung und Krankenkasse werden bezahlt, und ich erhalte den Grundbedarf?
Ja, wenn Sie es süss finden, mit einem Sozial­arbeiter fast jeden Aspekt Ihres Lebens zu teilen: Ihre Bankauszüge, wer mit Ihnen zusammenlebt, was Ihre Ärztin über Sie sagt und all Ihre Ein- und Ausgaben. Und leider sind Sie auch weiterhin verpflichtet, eine Arbeit anzunehmen oder an Beschäftigungs­programmen teilzunehmen. Wo Sie dann zum Beispiel Schachteln zusammenkleben.

Mich kann niemand zwingen.
Dann gehören Sie zur Klasse der Total­verweigerer. Ihnen kann der Grund­bedarf um 30 Prozent gekürzt oder im schlimmsten Fall sogar die Sozialhilfe ganz gestrichen werden.

Mein Plan ist, die Sozialhilfe ein wenig aufzubessern. Meine reiche Tante steckt mir manchmal etwas für die Ferien zu. Mein Nachbar, wenn ich sein Auto wasche.
Ein gefährlicher Plan: Geschenke und Neben­verdienste müssen Sie angeben, und der Grundbedarf wird um diese Einkünfte gekürzt. Denken Sie daran, dass die Sozial­ämter seit einigen Jahren rigoros gegen Missbrauch vorgehen. Auch mit Sozialdetektiven. Ihnen drohen Sanktionen.

In Bern halten Regierung und Parlament die Sozialhilfe offenbar für zu attraktiv. Darum die Senkung des Grundbedarfs. Zugleich sollen aber die Zulagen erhöht werden für alle, die arbeiten. Es werden Anreize geschaffen. Arbeit soll sich lohnen – ein vernünftiger Ansatz?
Leider nein. Eine Zulage soll nur erhalten, wer mindestens einen 70-Prozent-Job hat. Dieses Kriterium ist für viele nicht erfüllbar. Etwa für Kinder: In Bern ist ein Drittel der Sozialhilfe­bezüger unter 18 Jahre alt. Und bei den Erwachsenen sieht es so aus: Ein Drittel arbeitet, aber nur die wenigsten haben einen Vollzeitjob; ein Drittel ist alleinerziehend, invalid oder arbeitsunfähig und kann darum nicht oder nur wenig arbeiten; und ein Drittel sucht und findet keinen Job. Anreize hin oder her: Für fast alle Sozialhilfe­bezüger hätte die Berner Vorlage eine Kürzung zur Folge. Weil es die Jobs gar nicht gibt, die sie annehmen sollen, sagen Wirtschaftsvertreter.

Aber Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg hat versprochen, einen Teil der Einsparungen für die Verbesserung des Jobangebotes einzusetzen.
Das ist ein leeres Versprechen. Das Berner Sozialhilfe­gesetz sieht zwar neu «eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft» vor. Wie aber konkret für die meist kaum qualifizierten Sozialhilfe­bezüger neue Jobs entstehen sollen, weiss niemand. Die Verordnung zum Gesetz schweigt dazu.

Die SVP begründet die Kürzungen bei der Sozialhilfe auch mit dem Anstieg der Kosten. Zu Recht?
Die Sozialhilfe­kosten sind in der Schweiz stark gestiegen. Von 1,8 Milliarden Franken im Jahr 2005 auf 2,8 Milliarden Franken im Jahr 2017. Das entspricht einem Anstieg um 64 Prozent in nur zwölf Jahren.

Kann der Kostenanstieg durch Kürzungen beim Grundbedarf gebremst werden?
Nur ein wenig. Der Grundbedarf macht im Kanton Bern etwa ein Drittel der Sozialhilfe­ausgaben aus. Zwei Drittel gehen für Wohnen, die Gesundheit und anderes drauf. Wenn man die Grundbedarfs­ausgaben um 8 Prozent senkt, sinken die Gesamtkosten also nur um 2,6 Prozent. Handkehrum fallen Kosten für die neuen Anreiz­leistungen an. Und Gegner der Vorlage sagen, dass das Anreiz­system auch den Verwaltungs­aufwand erhöht.

Warum sind die Sozialhilfeausgaben in der Schweiz so stark gestiegen?
Das weiss niemand genau, weil die Sozialhilfe Sache der Kantone und der Gemeinden ist und eine detaillierte Gesamtschau fehlt. Aber wer Gründe sucht, findet viele:

  • die wachsende Bevölkerung;

  • die Teuerung;

  • höhere Mieten;

  • die rasant steigenden Krankenkassenprämien;

  • mehr Einpersonenhaushalte, mehr Alleinerziehende;

  • mehr über 55-Jährige, die den Job verlieren und keinen mehr finden;

  • verschwindende Jobs für Unqualifizierte;

  • die IV-Revisionen: Menschen, die früher eine IV-Rente erhalten hätten, landen heute in der Sozialhilfe. Und das heisst: Beim Bund sinken die Kosten, bei den Kantonen und Gemeinden nehmen sie zu.

Wie gross ist der Anteil der Ausländer in der Sozialhilfe?
Er liegt bei 48 Prozent. Sozialhilfe wird mehrheitlich von Schweizern beansprucht. Doch die Zahl der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen in der Sozialhilfe wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Dies, weil der Bund die Kosten für diese Menschen während der ersten fünf bis sieben Jahre trägt. Nachher landen sie in der Sozialhilfe. Die Skos warnt schon länger vor einer «Zeitbombe». Und der Bund hat reagiert und den Betrag zur Integration von Flüchtlingen von 6000 auf 18’000 Franken aufgestockt. Mit diesem Geld sollen Flüchtlinge so gefördert werden, dass sie einen Job finden.

Die Kosten der Sozialhilfe tragen die Kantone und die Gemeinden. Manche Gemeinden klagen über zu grosse Lasten. Zu Recht?
Ein echtes Problem. Teuer wird es zum Beispiel, wenn Kinder fremdbetreut werden müssen. Ein, zwei solche Fälle können die Kasse eines kleinen Dorfes strapazieren. Doch Kürzungen am Grundbedarf ändern daran fast nichts. Dieses Problem lässt sich lösen, indem man die Kosten zwischen den Gemeinden fair aufteilt. Einige Kantone machen das bereits. In Appenzell-Innerrhoden, Genf und Glarus übernimmt der Kanton sogar die gesamten Kosten. Damit nimmt für Gemeinden auch die Versuchung ab, ihre Sozialhilfe­bezügerinnen wegzuekeln, etwa, indem sie billige Wohnungen beseitigen.

Was passiert, wenn Bern die Kürzung des Grundbedarfs annimmt?
Bern spart im Jahr zwischen 8 und 19 Millionen Franken. Das sind weniger als 2 Promille der Ausgaben des Kantons. Allein der Bärenpark, der den Bären­graben ersetzt, kostete doppelt so viel. Im Gegenzug werden die Ärmsten etwas tiefer in die Armut gedrückt. Doch die Folgen blieben nicht auf Bern beschränkt. Die Nachbarkantone fürchten sich bereits davor, dass Sozialhilfe­bezüger aus Bern zu ihnen ziehen könnten, um weiterhin den vollen Grund­bedarf zu bekommen. Und was in Bern möglich ist, würde sich in vielen Kantonen wiederholen. Kaum ein rechtsbürgerlicher Politiker wird die wissenschaftlich erhobenen Skos-Beträge noch verteidigen, wenn er weiss, dass die Bevölkerung mehrheitlich für Kürzungen ist.

Gibt es noch Alternativen zur Kürzung?
Es gibt zwei Alternativen. Statt der Vorlage von SVP-Fürsorge­direktor Pierre Alain Schnegg können die Bernerinnen und Berner einen Volks­vorschlag annehmen. Der sieht keine Kürzung der Sozialhilfe vor, sondern einen gezielten Ausbau: Wer mit über 55 Jahren nach vielen Arbeits­jahren den Job verliert, soll nach den grosszügigeren Ansätzen der AHV-Ergänzungs­leistungen unterstützt werden. Das heisst: Er muss nicht mehr sein ganzes Vermögen aufbrauchen, bevor er Geld erhält. Und für den Lebens­bedarf erhält er monatlich 1621 Franken – also deutlich mehr als 986 Franken Skos-Grundbedarf.

Die zweite Alternative?
Das Recht. Es gibt zwei Sätze in der Bundesverfassung, die dem Vorhaben Berns widersprechen. Fürsorge­direktor Schnegg bezeichnet die Sozialhilfe als vorübergehende Nothilfe. Die Bundes­verfassung ist grosszügiger: Hilfsbedürftige haben laut Artikel 12 Anspruch auf die Mittel, «die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind». Vielleicht wird eines Tages das Bundes­gericht entscheiden müssen, ob die Skos mit ihren Richtlinien nicht genau das definiert: ein menschenwürdiges Dasein.

Und der zweite Satz?
Man findet ihn in der Präambel zur Bundes­verfassung. Da steht, «dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen». Eingefallen ist er dem Schriftsteller Adolf Muschg, der an der Präambel mitgearbeitet hat. Und zwar, als er mit Fieber in einem Hotelzimmer lag. Ein schöner Satz, auch wenn man mit kühlem Kopf über die harten Fakten der Sozialhilfe nachdenkt.

* In einer früheren Version haben wir den Grundbedarf an dieser Stelle fälschlicherweise mit 2210 Franken angegeben.