«Ob du Fehler machst oder nicht: Am Ende landest du immer im Knast»

Elfmal wurde Herr K. in den letzten zehn Jahren für das gleiche Delikt verurteilt. Sein Vergehen ist seine Anwesenheit. Sein Verbrechen: illegaler Aufenthalt. Gespräch mit einem, der gar nicht hier sein dürfte.

Von Carlos Hanimann (Text) und Gregory Gilbert-Lodge (Illustration), 13.02.2019

Ein kurzer Ruck, dann setzt sich das Gittertor in Bewegung. Am Boden aufgemalte Schuh­abdrücke weisen den Weg: eins, zwei, drei, vier Schritte – von der Freiheit in die Gefangenschaft. Ein zweites Gittertor schiebt sich zur Seite, das erste schliesst sich wieder – eine Schleuse so gross, dass man mit einem Mannschaftsbus einfahren könnte.

Es folgen eine türkisfarbene Tür, eine Aufseherin, die die Identitätskarte gegen einen Besucher­ausweis tauscht, ein Schliessfach, in dem alles verstaut werden muss – Handy, Schlüssel, Portemonnaie, selbst Stifte und Papier –, ein Metall­detektor, zwei weitere türkisfarbene Türen. Dann steht man in einem kahlen Raum mit vier nummerierten Tischen und laminierten Warnungen an der Wand, die darauf hinweisen, dass im Besucher­raum des Flughafen­gefängnisses Zürich der Sex mit Insassen untersagt sei und Verstösse mit dem Entzug des Besuchsrechts geahndet werden können: NO SEX!

Herr K. sitzt seit genau zwei Monaten im Gefängnis, als ich ihn an einem verregneten Tag Mitte Januar besuche. Sein Gesicht ist etwas grauer als beim letzten Besuch vor einem Monat, der Bart nicht mehr ganz so akkurat rasiert, die zusammen­gebundenen Haare sind leicht zerzaust.

Neulich, erzählt er, habe er sich dabei erwischt, wie er mit seinem Spiegelbild sprach. Aber er schlafe ohne Pillen. Und das sei eigentlich ein gutes Zeichen.

Ich kenne Herrn K. seit einigen Jahren. Er hat sich in der Autonomen Schule Zürich engagiert, beim Verein Bildung für Alle – seit über zehn Jahren ein wichtiger, selbstverwalteter Treffpunkt von und für Migranten in Zürich. Besser kennengelernt haben wir uns allerdings erst, als in Zürich ein Ableger des Alarmphone gegründet wurde, eine Notrufnummer für Geflüchtete in Seenot auf dem Mittelmeer.

Wir verloren uns aus den Augen. Dann, letzten Sommer, erfuhr ich bei einer Recherche über Polizei­kontrollen gegen Sans-Papiers, dass Herr K. bei einer Haus­durchsuchung in einer Moschee in Zürich verhaftet worden sei. Die Polizei hatte Hinweise erhalten, dass dort Sans-Papiers verkehrten.

Im letzten halben Jahr durchsuchte sie die Moschee in Bahnhofsnähe mindestens dreimal. Zweimal stiess sie dabei auf Herrn K. und verhaftete ihn. Am 26. November, zwölf Tage nach seiner zweiten Verhaftung, erreichte mich eine Nachricht von Herrn K.: «Hi, habe ein Problem. Bin jetzt in Ausschaffung und brauche Hilfe bitte.»

Herr K. weiss nicht, wie oft er im Gefängnis sass. Er hat den Überblick verloren. Zu oft, sagt er, zu lange. Er denkt nach. Er glaubt, er habe fast jedes Jahr ein paar Monate in Haft verbracht.

Vor sechzehn Jahren floh Herr K. aus Algerien in die Schweiz, nicht mit dem Boot übers Mittelmeer, sondern im Flugzeug, direkt nach Zürich.

Im Januar 2003 beantragte er Asyl: Er sei in seiner Heimat von Islamisten bedroht und aufgefordert worden, sich ihnen anzuschliessen; aus Angst um seine Sicherheit sei er in die Schweiz geflohen.

Sechs Monate später kam die Antwort. Auf das Gesuch wurde nicht eingetreten: weil Herr K. keine gültigen Papiere vorweisen konnte (er hatte sie bei der Ankunft zerrissen und weggeworfen) und weil er widersprüchliche Angaben zur Bedrohung durch Islamisten gemacht hatte. Die Behörden forderten Herrn K. auf, die Schweiz bis zum 20. August 2003 zu verlassen. Er blieb.

Herr K. kann nicht nach Algerien abgeschoben werden. 2004 hat er die Ausschaffung verweigert. Und Algerien nimmt nur freiwillige Rückkehrer auf. Eine Ausschaffung per Sonderflug ist ausgeschlossen. Also lebt Herr K. in einer Zwischen­welt: abgewiesen, kriminalisiert – und trotzdem hier.

Seit zwei Monaten sitzt Herr K. in Ausschaffungshaft, obwohl man ihn aller Wahrscheinlichkeit nach nicht abschieben kann. Von Mitgefangenen hat er gehört, dass manche Leute sechs oder sieben Monate eingesperrt blieben, andere kämen schon nach einem Monat wieder frei. Über seinen eigenen Fall weiss Herr K. so gut wie nichts. Niemand hat mit ihm gesprochen – kein Richter, kein Polizist, kein Aufseher.

Herr K., stimmt es, dass die Langeweile im Gefängnis der grösste Feind ist?
Ja, das stimmt schon. Und dass man nicht weiss, wann man rauskommt.

Was tun Sie den ganzen Tag?
Nicht viel. In anderen Gefängnissen kann man arbeiten, etwas lernen. Das ist hier anders. Es gibt wenig zu tun.

Was hilft?
Sport. Das gibt Energie und Hoffnung. Und natürlich Besuche von draussen.

Wie oft kriegen Sie Besuch?
Ein- bis zweimal pro Woche.

Wie sieht Ihr Alltag im Flughafen­gefängnis aus?
Unter der Woche stehe ich um halb sieben Uhr auf, mache mir einen Nescafé in der Zelle. Um acht Uhr muss ich im Arbeits­raum sein. Wir arbeiten zwei Stunden, sortieren Sitzbezüge vom Flughafen, danach gibts Mittagessen und einen Spaziergang. Am Nachmittag arbeiten wir nochmals zwei Stunden. Und um siebzehn Uhr gehen wir zurück in die Zellen.

Sie können eigentlich nicht ausgeschafft werden. Trotzdem befinden Sie sich im Ausschaffungs­gefängnis. Warum?
Ich kam immer wieder ins Gefängnis, weil ich ohne Papiere hier lebe. Ich weiss gar nicht mehr, wie oft. Als ich letzten Sommer bei einer Haus­durchsuchung in einer Moschee in Zürich festgenommen wurde, wehrte ich mich: Ich machte Einsprache – und bekam recht. Zum ersten Mal! Das Gericht entschied, dass man mich nicht mehr wegen illegalen Aufenthalts ins Gefängnis stecken dürfe. Denn ich hatte die Maximalstrafe schon längst abgesessen.

Wie viel Zeit hatten Sie denn schon hinter Gittern verbracht?
Für illegalen Aufenthalt sass ich insgesamt mindestens siebzehn Monate. Die Höchststrafe beträgt aber zwölf Monate. Nach dem Gerichts­entscheid war ich sehr froh, ich fühlte mich sicher. Ich sagte mir: Jetzt kommst du nicht mehr in den Knast!

Es kam anders.
Ja, aber jetzt bin ich in Ausschaffungs­haft. Das ist etwas anderes. Mitte November, zwei Wochen nach meinem Gerichts­entscheid, machte die Polizei schon wieder eine Razzia in der gleichen Moschee. Wieder war ich dort. Wieder ohne Papiere. Wieder nahm mich die Polizei fest. Ich habe ihnen gesagt, dass ich die Maximal­strafe schon abgesessen hätte. Ich glaube, das hat die Polizisten geärgert, und die haben sich gesagt: Wenn wir ihn nicht für den illegalen Aufenthalt bestrafen können, stecken wir ihn einfach in Ausschaffungshaft.

Warum?
Weil man mich nicht hier haben will, weil man mich ausschaffen will. So machen sie Druck, dass ich das Land verlasse.

Und? Verlassen Sie die Schweiz?
Ich bin seit sechzehn Jahren hier. Die Polizei hat mich von der Strasse weg verhaftet, ich habe einen Haufen unerledigter Dinge, viele Freunde … Ich kann doch jetzt nicht einfach in Handschellen nach Algerien fahren.

Wo ist Ihre Heimat?
Meine Heimat? Rechnen Sie mal: Ich bin 41 Jahre alt, die letzten sechzehn Jahre habe ich in Zürich gelebt. Ich habe fast mein ganzes Erwachsenen­leben hier verbracht. Meine Freunde sind hier, meine Heimat ist hier.

Und Algerien?
Dort habe ich meine Kindheit und Jugend verbracht. Aber ich kenne es nicht mehr, ich kenne niemanden. Ich könnte mich dort gar nicht richtig integrieren.

Sie haben fast ein Drittel Ihres Lebens in der Illegalität verbracht. Wie ist das Leben als Sans-Papier?
Ganz ehrlich: Diese ganze Zeit war scheisse, nichts, null. Es ist nicht einfach. Du lebst in Angst. Du lebst versteckt. Du achtest darauf, wie du dich bewegst, wann du dich bewegst. Wo du nicht stehen bleiben und wo du nicht hingehen darfst, weil dort zu viel Polizei ist. Du bist immer angespannt. Du musst immer über die Schulter schauen. Du bist einfach nie ganz frei.

Wie steht man das durch?
Man braucht viel Kraft, die Energie, alles selber zu machen, selber aufzubauen. Man hat ja, vor allem am Anfang, niemanden, der einem hilft. Du kannst dir nichts erlauben. Ein kleiner Fehler – und du landest im Knast. Manchmal machst du auch keine Fehler und landest trotzdem im Knast. Du hast keine Papiere, du bist illegal, du verstösst ständig gegen das Gesetz.

Wie kommt man in so einer Situation eigentlich an Geld?
Wenn man sich beim Migrations­amt meldet, zahlt der Staat Nothilfe: acht Franken pro Tag. Aber du kriegst kein Bargeld, sondern Gutscheine. Damit überlebst du knapp. Wenn du aber rauchst oder mal etwas trinken willst – dann musst du dir das Geld anders besorgen.

Wie?
Schwarz arbeiten, klauen, Drogen verkaufen …

Das haben Sie gemacht?
Schwarzarbeit und Diebstahl, ja. Drogen habe ich keine verkauft. Als ich hierherkam, habe ich viele Fehler gemacht. Dafür kam ich natürlich auch ins Gefängnis.

Hat Ihre Familie Sie nie finanziell unterstützt?
Nein. Man muss sich hier selber Arbeit suchen und Geld verdienen. Schwarz natürlich.

Wie geht das?
Jemand kennt jemanden, der einen Pass hat, eine Firma, eine kleine Aushilfsarbeit … Es gibt Leute, die gezielt Sans-Papiers als Angestellte suchen, weil sie wissen, dass die für wenig Geld arbeiten. Statt zwanzig Franken die Stunde gibts dann nur fünf.

Was haben Sie gearbeitet?
Ich bin gelernter Metallbau­schlosser. Aber ich habe bei Maler­arbeiten geholfen, ich habe geputzt, ich habe Flyer verteilt – viele Dinge.

Wie war der Lohn?
Ich habe zum Beispiel für eine Reinigungs­firma gearbeitet, da habe ich in einem Aussen­quartier von Zürich Fitness­center geputzt. Jeden Abend zwei Stunden, manchmal auch mehr. Da habe ich acht Franken pro Stunde gekriegt.

Wenig Geld.
Klar, aber besser als acht Franken pro Tag.

Kommt es vor, dass einem der Lohn nicht gezahlt wird?
Ja, das passiert. Du arbeitest einen Monat lang – und am Ende kriegst du nichts.

Und dann?
Nichts. Du kannst ja schlecht zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Mir ist es zum Glück nie passiert, dass ich gar kein Geld erhalten habe. Aber es gab schon Leute, die mir am Ende nur fünf statt acht Franken pro Stunde zahlten.

Macht einen das wütend?
Natürlich. Aber du kannst nichts dagegen tun. Es gibt jetzt die Bestrebungen für eine Züri-City-Card für Sans-Papiers, damit man sich in solchen Fällen wehren kann. Keine Ahnung, ob das hilft. Ich hoffe es.

Sie haben vorhin nicht nur Schwarz­arbeit als Verdienst­möglichkeit erwähnt. Ist Verbrechen eine Option?
Jaja …

Erzählen Sie.
Für mich war das vor allem zu Beginn eine Möglichkeit. Ich war häufig in Clubs, konsumierte Ecstasy oder Kokain. Und klaute, um die Drogen zu finanzieren. Das ging aber schief. Einmal wurde ich bei einer grossen Razzia im «Spider Galaxy» festgenommen.

Das «Spider Galaxy» war ein berüchtigter Ort für wilde Partys. Was haben Sie da gemacht?
Ich lebte damals in einer unterirdischen Notunterkunft, in einem Bunker. Da konnte ich einfach nicht sein, konnte nicht schlafen. Also ging ich in diese Clubs: «Spider Galaxy», «Club Q», «Supermarket». Gut, da habe ich dann natürlich auch nicht geschlafen.

Sie sagten, Sie hätten in dieser Zeit auch gestohlen. Hatten Sie das schon früher gemacht?
Nein, damit habe ich erst hier in der Schweiz begonnen.

Das heisst, Sie waren ein Anfänger?
Nicht mal ein Anfänger. Du triffst halt Leute und die bringen dich auf Ideen. Du kommst in eine Asylunterkunft und da gibts ein, zwei Leute, die so leben, die klauen. Dann versuchst du es halt auch: Du klaust mal ein Portemonnaie, eine Handtasche. Oder Kleider und Parfüms.

Waren Sie erfolgreich?
Nein, überhaupt nicht. Ich war ja kein Profi. Ich wurde ständig erwischt und kam in den Knast.

Sie lachen.
Ja, ich muss ein wenig lachen, wenn ich an diese Zeit zurückdenke. Das ist so lange her. Das war meine Anfangsphase hier in der Schweiz.

Wovon haben Sie denn gelebt, bevor man Sie jetzt verhaftet hat?
Ich arbeite.

Was?
Im Service. In Zürich. Wo genau, möchte ich lieber nicht sagen.

Davon können Sie leben?
Ja, die letzten Jahre liefen ziemlich gut. Ich hatte Arbeit, einen Platz zum Wohnen, kaum Ärger mit der Polizei.

Als Sans-Papier besteht ständig die Gefahr, von den Behörden entdeckt zu werden. Wie vermeidet man ein Zusammentreffen mit der Polizei?
Man hat Glück oder nicht. Zuletzt wurde ich zweimal in der gleichen Moschee verhaftet. Aber ich wurde auch schon auf der Strasse angehalten, selbst in der Asylunterkunft hat mich die Polizei schon vom Bett weg verhaftet.

In der Asylunterkunft?
Ja. Die Behörden sagen zum Beispiel: Du musst nach Adliswil in die Notunterkunft. Und da bleibst du dann, bis die Polizei kommt und dich verhaftet.

Verstehe ich Sie richtig: Die Behörden wollen, dass Sie in die Notunterkunft gehen. Aber wenn Sie dort sind, lassen sie Sie wegen illegalen Aufenthalts verhaften?
Ja. Eigentlich wollen die Behörden ja, dass du verschwindest, das Land verlässt. Sie müssen dich halt in der Unterkunft leben lassen, weil es Gesetz ist. Aber ich hatte manchmal das Gefühl, dass die Polizei einfach Leute in den Unterkünften einsammelt, wenn die Gefängnisse gerade leer sind.

Ist Ihnen das passiert?
Einige Male, ja. Ich wurde aus dem Gefängnis entlassen, ging in die Unterkunft. Dann kam die Polizei. Razzia. Und ich kam wieder ins Gefängnis. Haben Sie meinen Strafregister­auszug gelesen? Der ist eine Katastrophe! Ich glaube, es gibt kein Jahr, in dem ich nicht im Knast sass. Anfangs sass ich ein paarmal wegen Diebstahl. Aber in den letzten zehn Jahren wurde ich etwa zehnmal wegen illegalen Aufenthalts verurteilt. Darum habe ich vorhin gesagt: Es ist egal, ob du Fehler machst oder nicht, ob du klaust oder nicht – am Ende landest du einfach immer im Knast. Das hat mein Leben kaputtgemacht: Ich bin sechzehn Jahre in der Schweiz, und mein Strafregister­auszug wiegt etwa 1000 Kilo.

Gibt es Orte, die Sie meiden, um nicht verhaftet zu werden?
Klar. Ich war sicher seit sechs Jahren nicht mehr an der Langstrasse, obwohl ich in der Stadt Zürich lebe. Dort werde ich mit Sicherheit kontrolliert. Dann die grossen Plätze: Limmatplatz, Helvetiaplatz, der Haupt­bahnhof, das Bellevue – da ist viel los, da ist viel Polizei. Oder die Bäcker­anlage: ein schöner Ort. Da war ich seit über zehn Jahren nicht mehr. Ich versuche mich sowieso eher abends und nachts zu bewegen.

Wirklich?
Ja. Tagsüber bewege ich mich möglichst wenig.

Und wie sind Sie unterwegs?
Zu Fuss. Oder mit dem Velo.

Kein Tram? Kein Bus?
Nur ganz selten. Ich glaube, ich habe über zwei Jahre lang kein Tram mehr benutzt. In der Stadt bin ich meistens mit dem Velo unterwegs.

Und wenn Sie doch mal irgendwohin fahren müssen?
Dann bin ich vorsichtig. Du überlegst dir alles sehr genau. Du gehst allein, nicht in Gruppen, damit du nicht auffällst. Wenn du Tram oder Zug fahren musst, rechnest du sehr genau, wie lange du bis zur Haltestelle brauchst. Nicht dass du am Ende zu lange an der Haltestelle rumstehen musst.

Kann man ohne Papiere ein Abonnement für den öffentlichen Verkehr kaufen?
Klar. In Zürich kann man ein VBZ-Abo lösen. Auch ein Halbtax bei den SBB. Dafür braucht man keinen Ausweis. Auch keine Adresse. Die SBB wollen einfach ihre 185 Franken im Jahr. Ihnen ist es egal, ob du Papiere hast oder nicht.

Was macht man, wenn man krank wird?
Als ich noch in der Asylunterkunft lebte, konnte ich in der Unterkunft zum Arzt. Aber wenn du untertauchst, geht das natürlich nicht mehr. Mittlerweile habe ich zum Glück eine Krankenkasse und zahle jeden Monat meine 300 Franken Prämie.

Wie zahlen Sie das jetzt, wo Sie in Haft sind?
Das ist ein Problem. Aber ich habe Freunde, die das im Moment für mich übernehmen können.

Haben Sie ein Bankkonto?
Nein, ich habe eine Prepaid-Kreditkarte. Aber normalerweise zahle ich in bar.

Ein Handy?
Ja, klar. Freunde haben für mich eine Karte registriert. Aber man kommt ja auch sehr einfach an unregistrierte Karten.

Das tönt alles sehr organisiert bei Ihnen.
Nach sechzehn Jahren bin ich auch schon fast ein Profi.

Herr K. – ein Härtefall?

Mitte Februar wird Herr K. drei Monate Ausschaffungs­haft hinter sich haben. Bis dann hofft er zu erfahren, wie lange er im Flughafen­gefängnis bleiben muss. Da Herr K. eine freiwillige Rück­kehr schon mehrfach abgelehnt hat und sein Herkunfts­land Algerien keine Zwangs­ausschaffungen per Sonder­flug akzeptiert, kann er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht abgeschoben werden. Erfahrungs­gemäss, sagt Herr K., würden die Insassen im Flughafen­gefängnis Zürich nach drei Monaten von der Polizei zur freiwilligen Ausreise aufgefordert. Wer sich weigere, bleibe nochmals zwei, drei Monate, ehe man entlassen werde.

Bei Herrn K.s Inhaftierung handelt es sich um eine ausländerrechtliche Zwangsmassnahme, nicht um Landes­verweisungen im Sinne der SVP-Ausschaffungs­initiative. Die Haft darf grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauern, kann aber von einem Richter um weitere zwölf Monate verlängert werden.

Im Januar wurde Herr K. von der Polizei gefragt, ob er nach Algerien zurückkehren wolle. Er verneinte. Nun wartet er auf eine richterliche Entscheidung, wann er das Gefängnis verlassen kann.

Nach sechzehn Jahren in der Schweiz hat Herr K. kürzlich ein Härtefall­gesuch gestellt. Die Aussichten auf Erfolg sind gering.