Die Cum-Ex-Files – Recherche

Der 55-Milliarden-Coup

Ein genialer Anwalt entdeckt, wie man dem Staat Steuern wegnehmen kann, die man nie bezahlt hat. Und plündert mit Bankern und Superreichen die Staatskasse. Ein einfacher Berner Steuerbeamter kommt ihnen auf die Schliche.

Von Sylke Gruhnwald, Ariel Hauptmeier und Anna Miller (Text) und Matthew Green (Illustrationen), 18.10.2018

1. Zwei Beamte

Dies ist eine Geschichte von zwei Steuerbeamten. Einem, der dem Schweizer Staat treu blieb. Und einem, der dem deutschen Staat den Krieg erklärte.

Es ist die Geschichte des vielleicht genialsten Wirtschaftsverbrechens des 21. Jahrhunderts. Hunderte Banken, Investoren, Berater betrieben es – eine kleine, über den halben Planeten verbreitete Industrie.

Trotzdem gebührt unseren beiden Steuerbeamten eine Hauptrolle: Der eine half, die Schweizer Bundeskasse zu schützen. Der andere brachte seinen Kunden bei, wie man Finanzämtern Steuergeld so wegnimmt, dass es keiner merkt.

Der erste lebt in Bern. Er ist klein und höflich und fährt jeden Morgen mit dem Tram zur Arbeit, zu seinem schlichten Büro in der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Eigerstrasse 65. Seine Eltern haben ihm drei Dinge mit auf den Weg gegeben: Sei ehrlich, sei aufrichtig, sei bescheiden. Er ist jetzt Mitte vierzig, aber daran hält er sich bis heute.

Der zweite ist gross und laut und 2012 in die Schweiz geflohen. Sein Name: Hanno Berger. Eine Schar deutscher Ermittler arbeitet daran, ihn für lange Zeit hinter Gitter zu bringen. Hanno Berger hält rein gar nichts von Journalisten, empfing die Republik aber trotzdem an zwei Tagen bei sich daheim. Er war mal Finanzbeamter, schwang sich empor zum König der Steueroptimierer und fiel; so tief, wie man nur fallen kann. Nun hat er sich, reich und verbittert, im Oberengadin verschanzt und führt von dort seine Wutreden gegen den deutschen «Unrechtsstaat».

Denn: Es war ja alles rechtens. Denn: Es gab ja diese Gesetzeslücke. Diese Idee, die in der Geschichte des Steuerwesens an Dreistigkeit nur schwer zu übertreffen ist: die Steuerverwaltung neu zu sehen, nicht als Ärgernis, sondern als Einnahmequelle.

Der Name dieser Idee klang wie eine exotische Sexualpraktik: Cum-Ex. Sie war eine der wertvollsten Ideen der Welt: Sie brachte ihren Kennern Milliarden ein.

2. Die Cum-Ex-Files

Was genau Berger und Konsorten da gemacht haben, wie Cum-Ex im Detail funktioniert, ist für Laien kaum verständlich. Es ist zu kompliziert. Auch uns ging es so: Wieder und wieder haben wir gelesen, wie die Trades abliefen, haben für einen Moment geglaubt, das System durchschaut zu haben – doch wenn wir es ein paar Stunden später in eigenen Worten erklären sollten, war alles futsch.

Der Kern ist einfach: Es geht darum, riesige Menge Aktien so zu handeln, dass die Steuerbehörden einen Moment lang nicht wissen, wem die Wertpapiere gehören. Die Alchemie: Eine Aktie hat einen Augenblick lang zwei Besitzer. Die beide eine Steuer zurückfordern, die nur einmal gezahlt wurde. Wobei: Auch von «drei-, fünf- und achtfachen Erstattungen» hat Hanno Berger schon öffentlich geschwärmt.

Bisher hiess es, Cum-Ex – genau wie Cum-Cum und sonstige Spielarten von Dividendenstripping – sei vor allem in Deutschland ein Problem. Doch das stimmt nicht.

Das zeigt diese Recherche, zu der sich die Republik und achtzehn weitere Medienhäuser zusammengeschlossen haben, darunter «Le Monde» in Paris und Reuters in Frankfurt, TV-Sender aus Dänemark und Schweden und «Panorama», das Investigativmagazin der ARD; koordiniert vom Berliner Non-Profit-Recherchezentrum Correctiv. Das Ergebnis: die Cum-Ex-Files.

In monate-, zum Teil jahrelanger Arbeit haben 38 Journalisten die sogenannten Cum-Ex-Files zusammengetragen. Am heutigen Donnerstag werden die Ergebnisse in zwölf Ländern veröffentlicht. Die Recherche zeigt erstmals, welchen Schaden der Griff in die Steuerkassen angerichtet hat:

  • Deutschland: 31,8 Milliarden Euro;

  • Frankreich: mindestens 17 Milliarden Euro;

  • Italien: 4,5 Milliarden Euro;

  • Dänemark: 1,7 Milliarden Euro;

  • Belgien: 201 Millionen Euro;

  • Spanien: Erst die kürzliche Anfrage unserer Kollegin von «El Confidencial» brachte die Steuerbehörden auf die Spur. Nun rechnen sie.

  • Österreich: Auch in Wien weiss man nichts Genaues. Oder, in den Worten des Rechnungshofs: «Der in Österreich tatsächlich entstandene Gesamtschaden im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Problematik bei Aktiendeals war für den Rechnungshof mangels vorhandener Daten und Informationen nicht quantifizierbar.»

  • Ebenfalls betroffen: Niederlande, Finnland, Norwegen.

  • Schweiz: complicado. Wir kommen darauf zurück.

Insgesamt erleichterten Banker, Anwälte und Investoren die Finanzämter um mindestens 55,2 Milliarden Euro.

Das schockierendste Ergebnis der Cum-Ex-Files aber ist: Es geht weiter. Eine neue Generation von Tradern läuft sich warm für die nächste Runde. Die Modelle, mit denen sie die nächsten Länder attackieren wollen, sind ausgearbeitet, nun suchen sie nach Investoren. Das fanden Reporter von Correctiv und Panorama heraus, die sich als Milliardäre ausgaben, und erzählen davon in einer beeindruckenden Reportage.

In einem Prüfbericht der Hypovereinsbank steht der Satz: «Der Gewinn der Beteiligten entspricht dem Schaden des deutschen Fiskus.»

All die Milliarden – irgendwer hat sie nun. Einige sind nun sehr reich. Manche kennen wir dank der Hartnäckigkeit unserer Kollegen. Darunter:

  • Und auch Hanno Berger, «Mister Cum-Ex», das bekannteste Gesicht der Deals, hat seinen Schnitt gemacht. Gemeinsam mit einem Partner kassierte er mittels Scheinrechnungen Millionen, diskret an Briefkastenfirmen weitergeleitet. Ein ehemaliger Konkurrent raunte öffentlich, Berger sei über Cum-Ex «dreistellig» geworden.

Shah, Mora, Berger – natürlich kennen sich die drei, die Cum-Ex-Welt war klein und diskret. Shah hat sich nach Dubai abgesetzt und finanziert mit seinen Millionen gerade einen Musterprozess in Köln, der alles ändern könnte. Berger und Mora könnten demnächst in Wiesbaden wegen schwerer Steuerhinterziehung vor Gericht kommen.

Von uns befragte Rechtsexperten sagen: Es sieht nicht gut aus für sie. Wobei Mora jetzt wohl in Neuseeland lebt und Berger sich im Oberengadin verschanzt und nicht müde wird zu betonen: Es war doch alles rechtens.

3. Ikarus hebt ab

Hanno Bergers Familie beschäftigt sich quasi mit allen Facetten von Rhetorik und Gerechtigkeit: Sein Vater ist Pfarrer, sein Bruder Richter.

Seinen Beruf erhält Hanno Berger so: Als er das Abitur macht, fragt sein Vater den Familienanwalt, was der Junge einmal machen soll. Der rät zum Steuerrecht.

Hanno Berger promoviert in Jura und landet im Elite-Steueramt Deutschlands: in Frankfurt. Dort, wo die grossen Banken ihre Abschlüsse vorlegen müssen. Monatelang arbeiten die Banken an ihren Abschlüssen. Aber «der Berger» findet immer etwas.

Nicht lange, da ist Dr. Berger Regierungsdirektor und einer der höchsten Steuerprüfer des Bundeslandes Hessen. Die Banken versuchen ihn zu kaufen, ködern ihn mit einem sechsstelligen Jahresgehalt, fantastisch viel Geld damals.

Und er ist verführbar. 1996, mit 46 Jahren, wechselt Berger die Seiten, heuert an bei einer Steuerkanzlei, berät von nun an Konzerne und Milliardäre – und steigt bald auf zum bekanntesten Steuertrickser Deutschlands. Sein Markenzeichen: null Steuern für die Reichen.

«Goldfinger» oder «Nildelta» heissen seine Steueroptimierungsmodelle. Oder auch, weniger malerisch: «Asset-Linked-Note-Strukturen» und «Reverse Market Claims».

Berger glüht vor Ehrgeiz. Er will der Beste sein, der Klügste, der alle anderen an die Wand redet. Er wartet, bis der Gegner ermüdet, macht weiter, wenn die anderen aufhören. Irgendwas findet sich immer, ist seine Devise, man muss halt weitersuchen, so lange, bis sich etwas findet.

Er arbeitet nun eigentlich rund um die Uhr. Fliegt First Class durch die Welt. Zürich, London, New York. Und wenn er spätnachts heimkommt, dann rast er über die leere Autobahn nach Hause, und am nächsten Morgen geht es gleich weiter.

2004 steigt er bei Dewey Ballantine in Frankfurt ein, einer Kanzlei mit weltweitem Renommee. Und stolpert erstmals über Cum-Ex-Strukturen.

Für die australische Macquarie-Bank soll seine Kanzlei ein Gutachten zum Thema Dividendenstripping erstellen. Macquarie ist in der Branche bekannt für ihre Skrupellosigkeit und exzellente Gehälter. Berger gräbt sich in die Vorschriften, liest, liest noch mal, liest weiter und kann es nicht fassen. Unmöglich, diese Lücke im System. Und das soll alles legal sein?

Über Monate durchleuchtet Berger zusammen mit Kollegen die Gesetze – und findet keine juristischen Argumente, die gegen Cum-Ex-Deals sprechen. Also legt er los, verfeinert die Strukturen, tut sich mit Paul Mora zusammen. Der fertigt eine Präsentation mit dem Titel «German Basis Opportunity» an. Das ist die Blaupause. Der Pitch, mit dem sie künftig durch die Lande ziehen.

Bis dahin handelten die Banken auf eigene Rechnung hinter verschlossenen Türen gegen die Steuerkassen. Nun macht Berger die Masche Millionären zugänglich, die nichts dabei finden, dem Staat Steuern wegzunehmen.

Aber Deutschland genügt ihm nicht. Hanno Berger setzt seine Anwälte auf andere Länder in Europa an, auf Spanien, Italien, Österreich. Und bestellt ein Kurzgutachten bei KPMG in Zürich. Ja, ein solcher Deal sei grundsätzlich machbar und «wird in der Schweiz praktiziert». Und dann meint der Herr von KPMG – manchmal bezieht er in der «Neuen Zürcher Zeitung» Stellung zu Steuerfragen – zu einem weiteren Modell, das sich Berger ausgedacht hat: Das sei ein «perfect crime». Praktisch nicht zu erkennen.

2006 findet Berger seinen ersten grossen Kunden, einen Berliner Immobilienkönig. Das wird der Sündenfall. Bis dahin ist Berger ein Meister darin, auf der roten Linie zu tanzen. Nun droht er, vom Weg abzukommen und sich im Geflecht der «Strukturierungen» zu verlieren. Nicht lange, da wird er über Scheinrechnungen bezahlt – sich erpressen lassen, vor der Polizei fliehen, die Unwahrheit sagen.

Aber das weiss er da noch nicht. Erst mal geht es weiter bergauf.

4. Der Verdacht

In ebenjenem Jahr 2006 schrillen in der Steuerverwaltung Bern die Alarmglocken. Was ist da los? Warum, zum Teufel, fordern plötzlich etliche Finanzgesellschaften Millionen Franken an Verrechnungssteuern zurück, die sie angeblich auf Dividenden gezahlt haben?

Irgendetwas stimmt nicht. Wie riesig die Aktienpakete sind. Wie schnell sie hin- und hergeschoben werden. Wie sorgfältig man die Wege des Geldes verschleiert, mithilfe von Total Return Swaps, Single Stock Futures, Low Exercise Prize Options, American Depositary Receipts und was es sonst noch gibt im Dickicht der Derivate.

Fünf Beamte der Eidgenössischen Steuerverwaltung beschliessen, der Sache auf den Grund zu gehen – und erst mal nichts zu erstatten. Werden sie über den Tisch gezogen? Werden Steuern zurückgefordert, die nie gezahlt wurden?

Oder, in den Worten von Lukas Schwarzenbach: «Versucht hier jemand, sich an der Bundeskasse zu bedienen?» Jener Berner Steuerbeamte, der zum Gegenspieler der Cum-Ex-Abenteurer wird.

Eigentlich heisst Lukas Schwarzenbach anders. Und auch sein Foto dürfen wir nicht veröffentlichen. Er möchte es nicht. Warum? «Man macht seine Arbeit mit dem gebotenen Herzblut, aber man will sich nicht darüber profilieren», sagt er. Es geht um die Sache, und sie arbeiten im Team. «Man hat kein Interesse an Publizitätswirkung.»

Er spricht wirklich so. Kein einziges Mal während eines langen Interviews verwendet er «ich». Stets spricht er von sich mit «man».

Schwarzenbach ist damals neu in der Abteilung. Er hat eine Banklehre gemacht und sich auf Steuerrecht spezialisiert. Die Materie macht ihm Freude. Die Komplexität reizt ihn.

Alles an Lukas Schwarzenbach ist normal. Die mittelblonden, akkurat geschnittenen Haare. Die Jeans, das dunkelblaue Hemd. Die günstige Armbanduhr. Schwarzenbach: «Man hat eine Uhr, um zu wissen, wie spät es ist, nicht, um damit anzugeben.»

Welchen Luxus er sich gönnt? Die Frage irritiert ihn.

Hanno Berger fuhr früher gern Porsche – und kaufte sich laut einem Kanzleikollegen irgendwann für einen sechsstelligen Betrag eine eigene Waschstrasse, weil er es leid war, sich anzustellen, wenn er samstags seine Autos waschen wollte. Lukas Schwarzenbach fährt einen Smart.

Für Hanno Berger war das Austricksen des Fiskus «eine sportlich-intellektuelle Herausforderung». Lukas Schwarzenbach sagt: «Man ist ja nicht nur Beamter. Man ist ja auch Steuerzahler. Und da findet man es nicht so toll, wenn sich Leute mit Steuergeld die Tasche zu füllen versuchen.»

Was er von Hanno Berger hält? Hier mischt sich ein einziges Mal der Pressesprecher der Steuerverwaltung ein. Er rät Schwarzenbach, die Frage nicht zu beantworten.

Aber zurück in das Jahr 2006. Als sich in Frankfurt, London, Dubai herumspricht, dass man mit Cum-Ex die Finanzämter hinters Licht führen kann. Schwarzenbach und seine Kollegen haken nach. Stellen Fragen. Verlangen Verträge, lassen sich Bestimmungen erläutern.

«Wir waren konzeptionell auf der grünen Wiese», sagt Schwarzenbach. «Also haben wir Informationen eingeholt, und dann hat sich das peu à peu ergeben, bis man einigermassen einen Sachverhalt hatte.»

Die Aktenberge auf den Schreibtischen wachsen, genau wie die Rückerstattungsforderungen. Bald steht die Finanzkasse mit fast 1 Milliarde Franken bei den Finanzgesellschaften in der Kreide.

Rund ein Jahr lang tüfteln Schwarzenbach und seine Kollegen an den Fällen. Im Herbst 2007 ist ihnen klar: Ja, sie sollen ausgetrickst werden. Man will sie hinters Licht führen. Sie lehnen ab. Nein, keine Erstattungen.

Nun beginnt der Druck. Gutachten gehen ihnen zu, manche verfasst von Professoren, deren Namen auf Gesetzeskommentaren prangen. Und dann rauschen die Herren persönlich an, Männer in polierten Massschuhen in Diensten der grossen Beratungsgesellschaften.

«Sie machen den Finanzplatz kaputt!», erbost sich einer.

«Sie verhindern ganz normale Finanztransaktionen!», ruft ein anderer.

«Da wird sich die Politik einmischen!», droht ein Dritter.

«Man kommt schon in unangenehme Situationen», sagt Lukas Schwarzenbach. «Sie sind der kleine Steuerbeamte, und plötzlich sitzen all diese Leute am Tisch, die Sie zum Teil aus Publikationen kennen. Da hat man schon Respekt.»

Abends, nach der Arbeit, hocken seine Kollegen und er manchmal in einer Beiz zusammen und halten Kriegsrat. Tun wir das Richtige? Wenn die das alle sagen – liegen wir vielleicht doch falsch? Und kommen immer wieder zu dem Schluss: Nein, wir liegen richtig.

Sie blättern am nächsten Tag in den dreissig, vierzig Seiten langen Gegengutachten voll juristischem Pomp – und sehen, dass es nur heisse Luft ist. Dass darin lediglich eine Meinung artikuliert wird, und zwar die falsche.

Schwarzenbach: «Man hat vermutet, dass da ein gewisser Unrechtsgehalt drin ist.» Sie bleiben hart: keine Erstattungen.

Inzwischen hat sich das Problem bis zur Bankiervereinigung herumgesprochen. Nun, am 1. April 2008, gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung ihr Kreisschreiben Nummer 21 heraus. Darin werden ausländische Banken aufgefordert, diese Praxis zu unterlassen. Eine Regelung, vereinbart zwischen der Bankiervereinigung und der Steuerverwaltung, ein gentlemen’s agreement. Ab da ist Schluss.

Aber die alten Fälle ziehen sich noch lange hin. Jedes Jahr weist der Fiskus von nun an die Summen aus, die zurückgestellt werden müssen, weil man dahinter Dividendenstripping vermutet. 2015 sind das noch immer 826 Millionen Franken.

In jenem Jahr, am 5. Mai 2015, kommt es zum Showdown vor dem Bundesgericht in Lausanne: Die dänischen Töchter zweier schwedischer Banken haben die Steuerverwaltung verklagt und verlangen Millionen von Franken an Verrechnungssteuern zurück.

An jenem Frühlingsmorgen sitzt Lukas Schwarzenbach mit klopfendem Herzen im Tram, das ihn zur Arbeit bringt. Er ist nervös, ein bisschen wie damals vor der Führerscheinprüfung. Jetzt wird sich zeigen, ob sie recht hatten. Ob Cum-Ex «eine Art moderner Bankraub» gewesen sei.

5. Berger spricht

«Die meisten Journalisten», sagt Hanno Berger in seiner geräumigen Wohnung in Zuoz, «haben die Vorstellung, dass das alles eine Sauerei ist und der Berger der Oberteufel. Und dann klatschen alle in die Hände und rufen: ‹Super, jetzt haben wir einen dran; das Schwein.›»

Gelassen blickt er über die Brille auf seiner Nasenspitze. «Die Wut sollte sich aber gegen den Staat richten, nicht gegen mich. Cum-Ex war erlaubt, da hat der Staat einen Fehler gemacht. Wir haben eine Gesetzeslücke genutzt, die da war. Wir haben diese Lücke nicht erfunden. Wir haben sie auch nicht geschlossen, aber das war nicht unsere Aufgabe.»

10. August 2018: Eben hat uns Hanno Berger am Bahnhof von Zuoz abgeholt, ein unrasierter, stattlicher, überraschend sympathischer Patriarch in Segelschuhen und gebügeltem Kurzarmhemd. Er hat uns in seinen schwarzen Mercedes-SUV mit den beigefarbenen Ledersitzen verladen, ist gemütlich durchs Dorf kutschiert und hat in der Tiefgarage parkiert. Von dort sind wir mit dem Fahrstuhl in die Wohnung gefahren. Jetzt sitzen wir am grossen runden Esstisch. Gabriele, seine Frau, serviert Getränke.

Anfangs ist der Tisch fast leer, nicht lange, da ist er überfüllt mit Gesetzestexten, Aktenordnern, Papierstapeln. Dann und wann unterbricht Berger das nuschelige Stakkato seines Vortrags, endlose Vorlesungen in Sachen Steuerrecht, gewiss schon Hunderte Male abgespult, er wendet sich an seine Frau und sagt: «Gabi, hol mal das Gutachten.»

Gabriele weiss gleich, was gemeint ist, steht auf, geht zum Profi-Kopierer im Wohnzimmer und kommt wenig später mit einem dicken Stapel Papier zurück, in dem ein Professor wortreich bestätigt, es sei alles rechtens.

Hanno Berger, Sie haben zu Anfang unseres Gesprächs betont, es gehe Ihnen um die Sache, nicht um die Person. Warum ist Ihnen das so wichtig?
Weil der Privatmensch Berger hier keine Rolle spielt. Ich habe getan, was die grossen Kanzleien auch getan haben. 400 Banken mit ihren internen und externen Beratern haben mitgemacht. Ich kann Ihnen alle Gutachten von denen zeigen. Sind das etwa alles Vollidioten?

Sie stellen sich dar, als seien Sie ein Opfer.
Wenn das Gesetz lückenhaft ist und der Bürger einen Weg findet, es zu umgehen, dann kann der Staat nicht sagen, er wendet ein neues Gesetz im Nachhinein trotzdem an. Das ist die Krux: Dass heute mit pseudo-moralischen Massstäben Recht hingebogen wird. Dass sich heute Richter hinstellen und sagen: Ich muss Gerechtigkeit walten lassen. Das erinnert fatal an Diktaturen, wo Recht nach Gesinnung gesprochen wird. Entscheidend ist, was im Gesetz steht. Der Bürger ist nicht verpflichtet, tugendhaft zu antizipieren, was der Staat will.

Ganz gleich, wie das die Gerichte sehen werden – was sagt denn Ihr Gerechtigkeitsempfinden zu Cum-Ex?
Moral und Recht, das sind zwei verschiedene Dinge, und Recht und Gerechtigkeit, das ist nicht das Gleiche. Wenn ein Rechtsstaat funktioniert, geht er nach dem Gesetz und nicht nach dem Bauchgefühl oder der Frage, was richtig ist und was falsch. Das, was hier stattfindet, ist ein politischer Prozess.

Ein politischer Prozess?
Wissen Sie, was die sizilianischen Bauern machen? Die hängen eine Krähe in den Baum, dann bleiben alle anderen automatisch weg. Und das ist hier das Gleiche: Sie kriegen mich dran, damit das dann generalpräventiv wirkt. Alle gegen einen allein, das ist natürlich viel einfacher, als ein ganzes Unternehmen dranzukriegen.

Nur weil etwas nicht verboten ist, heisst es doch noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist.
Doch, genau das heisst es.

Haben Sie Gutachten bei Professoren in Auftrag gegeben?
Ich sage jetzt mal was Arrogantes: Ich habe damals viel Geld verdient, mein Stundensatz war sehr hoch, ein Professor hat weniger gekostet. Es wäre ineffizient gewesen, wenn ich das Gutachten selbst geschrieben hätte. Das hat dann ein Steuerrechtsprofessor geschrieben.

Ein Staat braucht Steuern, um zu funktionieren, und Sie haben dem Staat die Steuereinnahmen im grossen Stil wieder geklaut.
Unsinn! Steuerrecht ist Eingriffsrecht, es ist der Staat, der den Bürgern etwas wegnimmt. Die Steuern stehen nicht dem Staat a priori zu, sondern sind erst mal das Geld des Bürgers. Weshalb Steuernsparen das Recht eines jeden Steuerpflichtigen ist. Ein Unternehmer muss geradezu Steuern sparen; nutzt er die Möglichkeiten nicht, ist das eine Untreue gegenüber den Aktionären.

Würden Sie wieder so handeln?
Ja.

Warum?
Der Beruf des Steuerberaters und Anwalts verlangt die umfassende Beratung des Mandanten. Ich muss ihm einen Nutzen bringen. Ich muss ihn auf die Optimierungsmöglichkeiten hinweisen. Und wenn ich komme und sage, es ist alles moralisch verwerflich, dann muss ich einen anderen Job machen. Meine persönliche Meinung spielt keine Rolle.

Haben Sie einen Fehler gemacht?
Ich habe den falschen Leuten vertraut. Und jetzt hintergehen sie mich und rennen zur Polizei und verraten mich – mit rechtlich irrelevanten Aussagen. Aber gut, sollen sie ihr Gewissen reinigen, von was auch immer. Selbst Petrus hat Jesus verleugnet. In der Nazidiktatur haben Kinder ihre Eltern verraten. Das ist normal. Die Leute haben Angst.

Und so verrinnen die Stunden, bis Hanno Berger irgendwann zu Gabriele sagt: «Hol doch mal was zu essen», woraufhin Gabriele Pizza bestellt und Berger die Pizza manierlich mit Messer und Gabel isst und dabei den Rand liegen lässt, und später kopiert Gabriele wieder Gutachten, und am nächsten Morgen wird Berger wieder am Esstisch sitzen, von 8 bis 20 Uhr, und an seiner Verteidigung arbeiten, den ganzen Tag, und Ermittler verklagen und Schriftsätze aufsetzen und mit seinen Anwälten telefonieren, von morgens bis abends und immer so weiter.

6. Die Cum-Ex-Jahre

2006 macht sich Hanno Berger daran, Cum-Ex zu vermarkten. «Wollen Sie nicht auch mal zu den big boys gehören? Zu den ganz grossen Jungs? Das ist Ihre Chance!» Mit solchen Worten lockt er potenzielle Investoren. Hat ein Zeuge ausgesagt.

Einer, der anbeisst: der Berliner Immobilienkönig Rafael Roth, fast 1 Milliarde schwer und schon länger Bergers Kunde. Ein Mann mit Gespür für gute Deals, ein Wohltäter, der viel Geld für das Jüdische Museum spendet, ein ehemaliger Kampfjetpilot, bekannt mit Angela Merkel.

Am 6. April 2006 trifft man sich in Berlin: Rafael Roth, Hanno Berger, dazu einige Vertreter der Hypovereinsbank. Sie erläutern, wie die «German Basis Opportunity» funktioniert, erwähnen Präzedenzfälle, zitieren Urteile, ein sicheres Geschäft, vollkommen legal. Rafael Roth unterschreibt.

In der Londoner Niederlassung der Hypovereinsbank hat inzwischen Paul «the shark» Mora einige Test-Trades abgewickelt, auch gegen die Schweiz. Nun koordiniert er die Deals von Immobilienkönig Rafael Roth. Drei Jahre lang handeln sie in seinem Namen zulasten der deutschen Steuerkasse, machen mindestens 70’000 Wertpapierleihen, 600’000 Aktiendeals, 2 Millionen Future-Transaktionen, um ihre Spuren zu verwischen, bewegen dabei, gehebelt, rund 15 Milliarden Euro – und erzielen einen ungerechtfertigten Steuervorteil von 113 Millionen Euro.

Und dann geht alles schief.

Im Oktober 2009 macht das Finanzamt Wiesbaden eine Betriebsprüfung bei Roth, anderthalb Jahre später verlangen die Beamten die 113 Millionen Euro zurück, zuzüglich 10 Millionen Euro Zinsen. Roth tobt. Von Hanno Berger hat er sich schon länger getrennt, nun verklagt er die Hypovereinsbank und den Fiskus. Rafael Roth steht jetzt öffentlich als Steuerhinterzieher da. Erleidet einen ersten Herzinfarkt. Und stirbt im September 2013. Der Sohn sagt zu Hanno Berger: «Sie haben meinen Vater ins Grab gebracht.»

Die Frage lautet eher: Wieso macht ein 73-jähriger, schwerreicher Mann Spekulationsgeschäfte zulasten der Steuerkasse? Natürlich wusste er, was er da tat. Er hat Cum-Ex verstanden, ausdrücklich hat er sich bei der Hypovereinsbank nach solchen Deals erkundigt, sogar im Beisein seines Sohnes. Aber sie vertrauen Berger, den etablierten Banken und Kanzleien, den Männern mit den Ivy-League-Diplomen. Das ist die feine Linie: den Staat ausnehmen, okay. Aber bitte alles «legal».

«Darauf kam keiner», hat ein Zeuge ausgesagt. Und redet dann von der Wortgewalt Bergers, der immer das passende Argument hatte und auf alle Fragen eine Antwort. Der seinen Kunden einhämmerte: alles legal.

Für Hanno Berger lohnt sich der Roth-Deal: Mindestens 2,3 Millionen Euro Provision erhalten er und sein Partner hinter dem Rücken ihrer Chefs. Die Basler Bank Sarasin schuldet Berger noch einen Gefallen. Sie wickelt die Zahlung diskret ab, über zwei Scheinrechnungen an eine Firma auf den British Virgin Islands mit Konto bei der UBS Zürich. Berger bestreitet das.

Überhaupt, die Bank Sarasin in Basel. Die will bald hoch hinaus, will wachsen und neue, riskante Geschäftsfelder erschliessen. Die Banker werden das Projekt «Gipfelsturm» nennen. Eine Schlüsselrolle wird dabei Hanno Berger spielen. Doch zuvor spielt sich diese Szene ab, auf der Terrasse des Restaurants Sonnenberg auf dem Zürichberg.

Herr Berger, Ihr Partner überreicht einem Angestellten der Bank Sarasin bei einem Mittagessen einen Briefumschlag mit 250’000 Euro in bar. Zuvor hat der Herr von ihnen beiden 80’000 Euro bekommen. Das haben beide Männer übereinstimmend ausgesagt. Sie sassen daneben. Wozu dienten diese Zahlungen?
Ich habe nichts übergeben. Wo ist die rechtliche Relevanz?

Wozu dienten die beiden Zahlungen?
Aber das zu klären, ist ja dann die Aufgabe von dem, der es bekommt. Die beiden waren Freunde.

Freunde?
Wahrscheinlich schon. Mein Partner hat nicht schlecht verdient, ich habe ihn ja hochgezogen, der hatte schon fast eine Million pro Jahr, steuerfrei, weil ich mich drum gekümmert habe. Und vielleicht hat ihm der andere gesagt, du verdienst so viel, also hat er ihm dann vielleicht was gegeben.

Sagt Hanno Berger, im August 2018, in Zuoz, am grossen Esstisch. Wirklich? Wieso zahlen zwei Steueranwälte einem Bankangestellten insgesamt 330’000 Euro in bar? Der bei einer Bank arbeitet, die millionenschwere Scheinrechnungen für Berger und seinen Partner abgewickelt hat? Was ist die Gegenleistung?

7. Die Erpressung

Am 14. April 2011 poppt eine E-Mail im Postfach von Hanno Berger auf. Absender ist ein gewisser Jürgen A. Schmidt, und der hat brisantes Insiderwissen. Soeben hat Hanno Berger für die Bank Sarasin einen Fonds in Luxemburg aufgelegt, der mithilfe amerikanischer Pensionsfonds ein weiteres Mal den deutschen Fiskus austricksen soll. Jürgen A. Schmidt kennt alle Details.

Ein halbes Jahr zuvor hat sich Schmidt ans Berliner Finanzministerium gewendet mit dem Hinweis, er wisse um ein «mafiaähnlich organisiertes Netzwerk», das den Staat hintergehe. Er könne die Details liefern – gegen Geld. Die Behörden lehnen ab.

Nun versucht es Schmidt bei Hanno Berger. Unverhohlen verlangt er eine «Vermittlungsprovision» über 1,5 Millionen Euro. Andernfalls werde er die Finanzbehörden informieren über die Cum-Ex-Geschäfte.

Mit anderen Worten: Berger wird jetzt erpresst.

Am 28. April 2011 schickt Hanno Berger eine E-Mail an Bankchef Eric Sarasin: Natürlich sei die Forderung abwegig, schreibt er, aber bei einer Eskalation drohe ein «Reputationsschaden», und die Erstattung der Steuer könne sich über Jahre hinziehen. Berger empfiehlt die Zahlung eines «einvernehmlichen Gütebetrages», um die Sache «endgültig zu bereinigen». Und sendet freundliche Grüsse.

Die Antwort von Eric Sarasin kommt vierzig Minuten später, und sie klingt besorgt: Wie könne es sein, nach all den Prüfungen, dass es doch «unkalkulierbare Risiken» gebe? Hätten sie ihre Hausaufgaben «doch nicht ganz gründlich» gemacht? Sarasin warnt davor, sich erpressen zu lassen, und rät zur Strafanzeige.

Am Tag darauf schreibt Berger zurück: Nein, das Geschäft sei sehr wohl «de lege artis», rechtens, nach allen Regeln der Kunst. Solange die Händler untereinander keine Absprachen träfen, sei alles rechtens. Berger: «Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass keine Absprachen bestehen dürfen.»

Wie absurd allein dieser letzte Satz ist. Ja, Dr. Berger hat offenbar ein schlechtes Gewissen. Er erreicht, dass Jürgen A. Schmidt wenige Tage später 1 Million Euro Schweigegeld überwiesen bekommt.

Herr Berger, warum haben Sie der Bank Sarasin geraten, dem Erpresser Jürgen A. Schmidt 1 Million Euro zu zahlen?
Ich bin zigmal erpresst worden. Die Bank Sarasin wollte den Erpresser, der ins Blaue hinein – ohne eigene Kenntnis – unwahre Behauptungen aufgestellt hat, nach erfolgreicher Implementierung des Investments anzeigen.

Ist Bergers lapidare, schriftlich ergänzte Antwort. Er weiss, dass ihm die Frankfurter Staatsanwälte die Sache bald um die Ohren hauen werden. «Wer empfiehlt, an einen Erpresser zu zahlen, der weiss, dass er einen Steueranspruch verletzt.» So steht es in der Anklageschrift. Jürgen A. Schmidt wird 2014 festgenommen und entpuppt sich als ein ehemaliger Banker von UBS und Macquarie. Ermittler finden Entwürfe des Erpresserschreibens auf seinem Rechner. Die Akte liegt jetzt auf dem Schreibtisch einer deutschen Staatsanwältin.

In diesem Frühjahr 2011 muss Hanno Berger gespürt haben, dass ihm die Sache entgleitet. Noch immer ist er Steueranwalt in Frankfurt. Gerade hat Immobilienkönig Roth die riesige Steuernachforderung bekommen. Nun die Erpressung bei der Bank Sarasin. Und so schickt Berger eines Abends, als er daheim bei seiner Familie ist, in Schlüchtern bei Frankfurt, seine erwachsene Tochter auf den Dachboden, damit die eine alte Schreibmaschine herunterholt.

Zufällig sitzt Bergers langjähriger Geschäftspartner im Raum und hört mit. Und der hat es den deutschen Staatsanwälten erzählt. Berger habe an diesem Abend einen Teil seines Vermögens auf seine Frau und seine Tochter übertragen wollen – und den Vertrag rückdatieren wollen, damit ein «Fristablauf fingiert» werden konnte. Darum die alte Schreibmaschine, nicht ein Computer.

Ein gutes Jahr später ist es vorbei. Am 28. November 2012 schwärmen Staatsanwälte, Steuerfahnder und Polizisten aus. Die Beamte durchsuchen die Münchner Hypovereinsbank, Bergers Kanzlei, sein Haus, beschlagnahmen Akten und Computer. Gabriele Berger erleidet einen Schwächeanfall. Der Notarzt wird gerufen.

Hanno Berger hat Glück: Er ist an diesem Tag früh aufgestanden und ist auf dem Weg nach München. Und fährt von dort aus weiter in die Schweiz. In die Wohnung, die er vor Jahren in Zuoz gekauft hat, für alle Fälle.

8. Showdown am Bundesgericht

Bern, 5. Mai 2015: Lukas Schwarzenbach fährt mit dem Tram zur Arbeit. Neun Jahre sind vergangen, seit er und seine Kollegen von der Steuerverwaltung auf das Dividendenstripping gestossen sind. Mit jedem Jahr wächst seine Freude am Steuerrecht. Morgens, im Tram, liest er Fachzeitschriften.

An diesem Morgen liest er allerdings gar nichts. Er ist zu aufgeregt. In ein paar Stunden wird das Bundesgericht in Lausanne zwei grosse Fälle von Dividendenstripping entscheiden, die dänischen Töchter zweier schwedischer Banken, SEB und Nordea, haben die Steuerverwaltung verklagt. In erster Instanz haben die Schweden gewonnen. Das waren deprimierende Tage. Abends, beim Bier, «herrschte schon eine gewisse Resignation».

Aber dann haben sie sich aufgerafft und sind «nochmals an die Säcke», um den Fall in zweiter Instanz zu gewinnen. Über den Schreibtisch pinnt sich Schwarzenbach eine Karikatur aus der «Berner Zeitung»: Ein Schweizer Don Quijote kämpft gegen eine dänisch beflaggte Windmühle, aus der ein Anzugträger herausschaut und dem Ritter die Zunge rausstreckt. Die Zeichnung bringt seine Gemütslage ziemlich auf den Punkt. Die Sache will er nicht auf sich sitzen lassen.

An jenem 5. Mai 2015 sind einige Kollegen nach Lausanne gefahren und verfolgen den Prozess im Gerichtssaal. Gegen Mittag klingelt Schwarzenbachs Handy. Der erste Fall ist gewonnen! Schwarzenbach springt gleich raus auf den Flur, Freudestrahlen, high five in der Steuerverwaltung. Und am Nachmittag gewinnen sie auch den zweiten Fall. Ja, entscheidet das Bundesgericht, die Steuerverwaltung muss keine Rückerstattungen auszahlen.

Nun ist Schwarzenbach ein Kaltblüter, und so hält sich auch an diesem Tag der Überschwang in Grenzen. «Natürlich freut man sich», sagt er. «Das ist eine Bestätigung für die Arbeit, die gemacht worden ist, und eine Motivation, diesen Weg weiterzugehen. Ja.» Und am nächsten Morgen sitzt er wieder pünktlich am Schreibtisch.

Lukas Schwarzenbach, können Sie beziffern, wie hoch der Schaden durch Cum-Ex für die Schweiz ist?
Das ist schwierig zu sagen. Ich denke, wir haben früh eingreifen können. Vielleicht haben wir nicht alles gesehen. Bei bekannten Akteuren haben wir zurückgeschaut – sind aber nie auf Fälle gestossen, bei denen wir geschlafen haben.

Das Gesetz, das auch 2015 zur Anwendung kam, stammt von 1965. Muss es geändert werden?
Ich denke nicht. Sobald Sie eine Richtlinie festlegen, können Sie davon ausgehen, dass Leute sich daranmachen, sie zu umgehen. Die momentane Rechtsprechung lässt uns viele Optionen offen. Ich habe keine Ideen, wie man es besser machen könnte.

Warum verbietet man Cum-Ex nicht einfach?
Das können Sie nicht scharf in Gesetze fassen. Ich denke, wir sind gut aufgestellt. Immer wieder kommen Akteure auf uns zu und fragen: Was ist eure Schmerzgrenze? Würden wir 30 sagen, dann kämen sie an mit 31. Nein, je weniger Direktiven wir haben, desto mehr Optionen halten wir uns offen.

Hanno Berger war auch mal Steuerbeamter. Hat es Sie nie gelockt, einen faustischen Pakt mit der Gegenseite zu schliessen?
Das war nie eine Option für mich. Das entspricht nicht meinem Rechtsempfinden.

Mit Ihrem Wissen könnten Sie viel mehr verdienen.
Das schnelle Geld interessiert mich nicht.

9. Die rote Linie

Zuoz, Ende August 2018. Gut zwei Wochen sind seit unserem ersten Besuch bei Hanno Berger vergangen. Wieder hat er uns abgeholt am Bahnhof, dieses Mal mit dem silberfarbenen Škoda seiner Frau. Nun sitzen wir wieder am grossen Esstisch in seiner Wohnung, die gediegen ist, aber nicht neureich. Keine Doppelloggia, keine Whiskybar auf Rollen, kein Zebrafell. Da sind nur die teure Einbauküche, rote Barhocker, ein paar Zimmer zu viel und der Luxus des Arvenholzes, Naturmaterialien, solides Handwerk. Berger hat nicht die oberste Wohnung gekauft und nicht die grösste. Pragmatische Nonchalance, Bürokratie-Ästhetik, die Wohnung eines ehemaligen Finanzbeamten.

Andere Männer, die mit Cum-Ex-Geschäften reich geworden sind, haben keine Frau mehr zu Hause. Wie jener Banker, der die beiden dicken Briefumschläge entgegennahm. Dessen Ehe ist zerbrochen, er streitet sich um die Kinder, er sei am Boden, schlafe auf einer Couch, habe ein Alkoholproblem, munkeln Kollegen. Die Ehe der Bergers hat alles überlebt. Gabriele Berger hat kurz geschnittene Haare und Ohrstecker ohne Verzierung, Schmuck, den man zum Schlafengehen nicht ablegt, sie mag gutbürgerliche Küche und hat einen Thermomix in der Küche, und fragt man sie, wie sie hier leben, dann sagt sie: «Normal.»

Hanno Berger erzählt aus seinem Leben. Dass er schon als Steuerbeamter das geistige Florettfechten mit der Gegenseite reizvoll fand. Dass ihm Freiheit wichtig ist, die Freiheit, sich zu entfalten. Dass ihn das Leben nach Stechuhr immer mehr anödete. Wie aufregend es war, plötzlich in den internationalen Kanzleien zu arbeiten. Wie schnell und präzise man da plötzlich sein muss, wie vorsichtig, wie taktisch klug. Wie viel vom Erfolg daran hängt, die richtigen Beziehungen zu knüpfen. Welche Genugtuung es ist, plötzlich eine Gesetzeslücke zu finden, die vor ihm kein anderer gesehen hat. Dass man plötzlich nur noch nach den Gesetzen dieser Welt funktioniert.

«Das waren achtzehn Stunden, zwanzig Stunden pro Tag, über viele Jahre. Aber Sie spüren keine Schmerzen, weil das erfolgreich ist. Das ist ein Rausch, da sind Sie nicht müde», sagt Berger.

Plötzlich hatten Sie mit sehr reichen Menschen zu tun. Was zeichnet die aus?
Leute, die reich sind, haben Antennen. Die gucken Sie nur an und wissen: Kann ich dem trauen oder nicht? Die haben ein unglaubliches Bauchgefühl, und dazu haben sie ihre Berater. Wenn was schiefläuft, dann Knüppel aus dem Sack, aber voll. Sie sichern sich ab, fragen verschiedene Leute, die haben ein Gefühl, die spüren häufig, was gut ist und nicht gut ist. Die sind immer interessiert, Geld zu verdienen. Und sind eng, wenn es darum geht, es auszugeben.

Sie halten ganz schön was aus. Andere wären längst in die Knie gegangen.
Ich habe neulich mal irgendwo gelesen, dass sich Leute, die sich Bauchringe zulegen, indem sie zu viel essen, das auch deshalb tun, damit die Pfeile nicht durchgehen, die auf sie abgefeuert werden.

So verrinnen die Stunden. Hanno Berger ist heute ein einsamer Mann. Freundschaften haben sich in Feindschaften verkehrt, seine ehemaligen Weggefährten sind entweder über alle Berge oder zu Kreuze gekrochen und haben ausgepackt, haben den Staatsanwälten in Hunderte Seiten langen Protokollen erzählt, wie alles ablief.

Einst flog Hanno Berger First Class und kommandierte ein Heer von Anwälten. Nun wird seine Welt mit jedem Jahr kleiner. Jetzt sitzt er im Engadin fest und hat nur eine Aufgabe: seine eigene Verteidigung. Aber er gibt nicht auf, nein, er denkt gar nicht daran. Grossbanken sind eingeknickt und haben ihre Strafen beglichen. Berger aber steht und kämpft.

Vielleicht steckt dahinter das Pokern des kaltblütigen Juristen, der sein Blatt anschaut und sich sagt: Ich habe eine Chance.

Vielleicht steckt dahinter das Pflichtbewusstsein des Steueranwalts, der seinen ehemaligen Kunden gegenüber treu sein will. Er hat ihnen etwas angedreht, das faul war, nun will er sie ein letztes Mal raushauen.

Oder Berger hat sich so fest in der Gewissheit seiner Unschuld eingerichtet, dass er inzwischen wirklich daran glaubt. Und alles ausblendet, was nicht ins Bild passt: die dicken Briefumschläge, die Scheinrechnungen, die Erpressung, die bewusst wahrheitswidrigen Aussagen.

Wann sollte jemand einsehen, dass er verloren hat?

10. Und jetzt?

Dies ist eine Geschichte von zwei Steuerbeamten. Einer blieb dem Schweizer Staat treu. Einer erklärte dem deutschen Staat den Krieg.

Der erste ist klein und höflich und lebt in Bern. Fragt man ihn, was er in fünf Jahren machen wird, sagt er: das Gleiche wie heute. Er ist da, wo er sein will.

Der zweite ist gross und laut und 2012 in die Schweiz geflohen. Er wollte hoch hinaus und stürzte ab, schlägt aber immer noch wie wild mit den Flügeln. Er will einfach nicht wahrhaben, dass es vorbei ist.

Doch es sieht schlecht aus. In mehreren deutschen Städten ermitteln Staatsanwälte. 948 Seiten dick ist die Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen sechs Beschuldigte, darunter Hanno Berger und Paul Mora. Bis Jahresende haben sie Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äussern, dann entscheidet das Gericht, ob die Anklage zugelassen wird.

In den vergangenen Jahren hat Hanno Berger immer wieder Pensionsfonds, die bei Cum-Ex mitgemacht haben, zu Klagen gedrängt. Die meisten lehnten ab. Nun aber klagt ein Fonds namens KK Law vor dem Finanzgericht Köln auf eine Steuererstattung von 28 Millionen Euro. Finanziert wird die Klage unter anderem von Sanjay Shah, jenem Briten, der einst Dänemark schröpfte und nun in Dubai in einem Haus auf The Palm lebt. Sollte KK Law den Prozess gewinnen, wäre Cum-Ex vor einem Gericht für legal erklärt worden. Darauf hofft Hanno Berger.

Die deutschen Behörden schlossen die Steuerlücke Anfang 2012 – und versäumten es, andere Länder auf die Gefahren hinzuweisen, die durch Cum-Ex drohen. Doch glaubt man Insidern, dann geht die Party immer noch weiter. Leiser, diskreter, man will nicht gleich wieder auffallen.

Reporter von Correctiv und dem ARD-Magazin «Panorama» gaben sich im Rahmen der Cum-Ex-Files als Milliardäre aus, die an lukrativen «Steuerinstrumenten» interessiert sind. Und wurden fündig. Ein Trader machte ihnen ein Angebot: Er offerierte Cum-Ex-ähnliche Steuermodelle für Frankreich, Italien, Spanien, Norwegen, Finnland, Tschechien und Polen. Der Mann sucht nun vermögende Investoren, ab 150 Millionen Euro ist man dabei. Das Geschäft sei ohne Risiko. Weil man nicht gegen den Markt handelt, sondern gegen die europäischen Steuerzahler.

«Am Anfang steht die Gier», sagt einer, der mitgemacht hat. Eine grössere Jacht, noch ein Ferienhaus, weil es immer irgendwen gibt, den man übertreffen möchte. Doch irgendwann wird das Geld unwichtig. Es ist dann nur noch eine Zahl. Dann geht es um die Herausforderung, um den perfekten Deal, darum, es den anderen zu zeigen. Moral? Wer zu weich für solche Geschäfte ist, der kann ja zu Hause bleiben.

Der organisierte Griff in die Steuerkasse, er ist noch lange nicht vorbei.

Wie waren Schweizer Grossbanken in Dividendenstripping involviert?

Die Zürcher Kantonalbank räumt ein, in den Jahren 2004 bis 2006 Cum-Cum- und Cum-Ex-Deals abgewickelt zu haben. Dies geht aus der Antwort des Bankrats auf eine Anfrage aus dem Zürcher Kantonsrat hervor. Die ZKB gibt an, sich mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung über Rückzahlungen geeinigt zu haben.

In Einvernahmen bei der deutschen Staatsanwaltschaft heisst es, die UBS habe im Jahr 2006 Cum-Cum-Geschäfte getätigt. Drei Investoren geben später zu Protokoll, dass sie um 2007 herum von der Bank an Hanno Berger vermittelt worden seien. Im Frühjahr 2009 nutzte eine deutsche Fondsgesellschaft die UBS als Prime Broker für Cum-Ex-Geschäfte. Berger stand ihnen als Berater zur Seite. Die UBS beendete die Geschäftsbeziehung.

Die Credit Suisse pflegte unter den Schweizer Grossbanken die wohl intensivsten Beziehungen zu Hanno Berger, sie reichen bis in die 1990er-Jahre zurück. Ein Insider spricht von der Bank als «Player» am Markt. Über ihre Investmentbank war die Credit Suisse auch in Rafael Roths Anlagekonstrukt verstrickt. Zudem diente die Credit Suisse als Depotbank für die 2008 gegründete Investmentgesellschaft des neuseeländischen Cum-Ex-Tricksers Paul «the shark» Mora.

Die Kooperation

Reporterinnen und Reporter von neunzehn Medienhäusern in Europa, koordiniert vom Recherchezentrum Correctiv, recherchieren die Cum-Ex-Files.

«Panorama», das Investigativmagazin der ARD, sendet heute Donnerstag, 18. Oktober, um 21.45 Uhr, den Film «Jahrhundertcoup: Angriff auf Europas Steuerzahler».

Correctiv veröffentlicht heute Donnerstag um 22.15 Uhr das Interview mit einem Insider. Er bezeichnet die steuergetriebenen Aktiengeschäfte als «organisierte Kriminalität in Nadelstreifen» und zeichnet das Bild einer Industrie, in der Moral keinen Platz hatte.

Debatte: Wie weit darf Steueroptimierung gehen?

Teile der Finanzelite bereicherten sich europaweit mit Cum-Ex-Deals beim Fiskus. Sie berufen sich darauf, dass alles legal war. Sie hätten eine Lücke in den Steuergesetzen ausgenutzt. Was ist Ihre Meinung dazu? Diskutieren Sie mit!

Die Cum-Ex-Files

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Der 55-Milliarden-Coup

Kommentar

Denn sie wussten, was sie tun