Ein zynisches Urteil

Die Flucht vor dem Nationaldienst in Eritrea gilt in der Schweiz nicht länger als Asylgrund. Damit nimmt das Bundesverwaltungsgericht in Kauf, Asylsuchende in Folter und Zwangsarbeit zu treiben.

Ein Kommentar von Carlos Hanimann, 20.07.2018

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Eine gute und eine schlechte Nachricht zu Eritrea. Die gute: Am Montag unterzeichneten Äthiopien und Eritrea nach jahrzehntelanger Feindschaft einen Friedensvertrag. Die schlechte: Wenige Tage zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschieden, dass der Zwang zum eritreischen Nationaldienst nicht länger als Asylgrund gilt; die Schweiz darf die Menschen des Landes verweisen.

Trotz Friedensvertrag steht ausser Frage: Eritrea ist ein Unrechtsstaat, und Ausdruck davon ist der Nationaldienst in der Armee. Eritreerinnen und Eritreer werden dabei zu jahrelanger Zwangsarbeit verdammt, viele werden gefoltert und misshandelt, Frauen sind häufig sexueller Gewalt ausgesetzt.

All das anerkennt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Leitentscheid von letzter Woche. Und weist dennoch die Beschwerde eines 21-jährigen Eritreers ab, der um Asyl ersucht hatte, weil er befürchtete, in den Nationaldienst eingezogen zu werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall zum Anlass genommen, sich erstmals materiell mit dem Nationaldienst zu befassen. Es hat Dutzende öffentliche Quellen ausgewertet, wissenschaftliche Studien wie Zeitungsartikel. Am Ende muss es aber eingestehen, dass viele Informationen ungesichert und widersprüchlich sind. Trotzdem fällt es den verheerenden Entscheid, dass eine Wegweisung zumutbar sei. Das ist entweder anmassend, blauäugig oder die bewusste Inkaufnahme von Kollateralschäden. In jedem Fall aber hat der Entscheid katastrophale Auswirkungen.

Das dritte Leiturteil innert eineinhalb Jahren steht in einer Kontinuität, die vorgebrachten Asylgründe von Eritreern immer weniger zu akzeptieren. Und doch stellt es einen ungeheuren Bruch dar – mit der bisherigen Praxis, mit geltendem Recht, mit dem Schutzgedanken des Asylrechts. Der vorsitzende Richter David R. Wenger ist SVP-Mitglied und laut «Tages-Anzeiger»-Auswertung «der härteste Richter von allen». Er nimmt mit dem Urteil fahrlässig oder vorsätzlich in Kauf, dass weggewiesene Menschen in Eritrea Folter, Zwangsarbeit und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt werden.

Das sind die Fakten über den Nationaldienst:

  • Grundsätzlich müssen alle Eritreerinnen und Eritreer den Dienst antreten. Die Dauer ist unvorhersehbar, in der Regel beträgt sie fünf bis zehn Jahre, es können auch mehr sein. Befreiungen vom Dienst sind die Ausnahme und zeitlich befristet. Sie können jederzeit aufgehoben werden.

  • Rekrutiert werden die Personen über die Schule. Nach dem 12. Schuljahr werden Jugendliche in nationalen militärischen Ausbildungszentren versammelt. Man geht von jährlich 12’000 Jugendlichen aus. Das Aufgebot ab dem 18. Lebensjahr erfolgt teilweise mündlich, gleich in der Schule. Andere werden in landesweiten Razzien aufgegriffen. Dabei riegelt die Armee ganze Ortschaften oder Stadtteile ab: Wer noch keinen Dienst geleistet hat, wird eingezogen. (Solche Razzien gibt es seit 2001; wie oft sie heute noch stattfinden, ist unklar, die Quellenlage widersprüchlich.)

  • Im Nationaldienst herrschen widrige Bedingungen: wenig Wasser, wenig Lebensmittel, kaum medizinische Versorgung, keine ständige Unterkunft, grosse Hitze. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt – gestützt auf die erwähnten Quellen – von sporadischen Familienkontakten, knappem Taschengeld, Willkür der Vorgesetzten. Misshandlungen, Folter und sexuelle Übergriffe seien weitverbreitet. Abweichende Meinungen, Ungehorsam, Fluchtversuche würden «drakonisch» bestraft, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. In den zugrunde liegenden Quellen ist nachzulesen, was das heisst: Fusstritte, Schläge, Fesselungen, bis die Hände abfaulen, Erschiessungen bei Fluchtversuchen.

Das Bundesverwaltungsgericht prüfte nun, ob eine Wegweisung gegen die Verbote von Sklaverei, Zwangsarbeit und unmenschlicher Behandlung verstossen. Und ob bei einer Wegweisung ein Verstoss gegen das «Non-Refoulement»-Gebot vorliege: Sind weggewiesene Eritreer «dem ernsthaften Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Folter ausgesetzt»?

Der Menschenrechtsrat der Uno war bereits zuvor zum Schluss gekommen, dass der eritreische Nationaldienst mit Sklaverei gleichzusetzen ist: Die ungenügende Rechtslage, die willkürliche und unbestimmte Dauer des Dienstes, der Zwang zur Dienstleistung, die unmenschlichen Bedingungen, die Nutzung von Zwangsarbeit für die Partei des Alleinherrschers Isaias Afewerki und mit ihr verbundene Privatpersonen, das weitverbreitete Vorkommen von Folter und sexueller Gewalt, die Zwangsmassnahmen zur Abschreckung von Fahnenflucht, die aussergerichtlichen Bestrafungen bei Desertion, die Einschränkung der Religionsfreiheit, die katastrophalen Auswirkungen auf Religionsfreiheit und Familienleben – all das fügt sich für den Uno-Menschenrechtsrat zum Bild, dass der Militärdienst in Eritrea ein Verbrechen an der Menschlichkeit darstelle.

Nicht aber für das Bundesverwaltungsgericht. Es bezweifelt, dass die Angriffe auf die Zivilbevölkerung systematisch sind. Der eritreische Staat übe keine eigentumsrechtlichen Befugnisse an den Menschen aus.

Immerhin anerkennt es, dass der Nationaldienst tatsächlich Zwangsarbeit darstelle und dass Misshandlungen, Folter und sexuelle Übergriffe weitverbreitet sind. Weil die Misshandlungen allerdings nicht «flächendeckend» vorkämen, sei «nicht davon auszugehen, es bestehe generell das ernsthafte Risiko einer krassen Verletzung» des Verbots von Zwangsarbeit. Mit Verlaub: Wie viele Misshandlungen dürfen es denn sein?

Selbst wenn sich Äthiopien und Eritrea nun annähern und damit auch die militärische Verteidigung Eritreas vordergründig an Stellenwert verliert: Der Nationaldienst wird fortbestehen. Zu wichtig ist die staatlich verordnete Zwangsarbeit für die Volkswirtschaft.

Der Leitentscheid wird fürs Erste niemanden direkt in Folter und Zwangsarbeit treiben. Denn nach wie vor gibt es kein Rückübernahme-Abkommen mit Eritrea: Die Schweiz kann niemanden abschieben. Stattdessen landen abgewiesene Eritreerinnen in der Nothilfe – ohne Aufenthaltsgenehmigung, ohne Rechte, ausgestattet nur mit dem Nötigsten zum Überleben.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist dennoch zynisch. Er pervertiert den Schutzgedanken des Asylrechts. Denn er besagt im Kern: Der Nationaldienst ist zwar Zwangsarbeit, viele Eritreerinnen und Eritreer werden gefoltert und erfahren sexuelle Gewalt. Aber eben nicht alle. Geh, versuch dein Glück. Vielleicht kommst du ja ungeschoren davon.