Blocher gegen Ruhestand, Trump gegen Freihandel – und noch ein Rentenaufschub
Woche 10/2018 – das Kurzbriefing aus der Republik-Redaktion.
Von Ihrem Expeditionsteam, 09.03.2018
Blocher zieht sich aus SVP-Spitze zurück
Darum gehts: SVP-Übervater Christoph Blocher zieht sich aus der Parteileitung zurück. Der 77-Jährige gibt das Amt des Strategiechefs ab und will sich in Zukunft darauf konzentrieren, «die Schweiz vor der EU zu retten».
Warum das wichtig ist: Blocher ist einer der bekanntesten Politiker der Schweiz. Unter seiner Führung – und wohl auch mit seiner massgeblichen Finanzierung – gelang der SVP der Aufstieg zur wählerstärksten Partei.
Was als Nächstes passiert: Blocher dürfte aus dem Hintergrund weiter die Strippen ziehen. Parteichef Albert Rösti bestätigt, mit ihm in «ganz engem Kontakt» zu bleiben. Seine Tochter, die Bündner Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher, soll in die SVP-Leitung eintreten. Eine Delegiertenversammlung am 24. März muss das noch abnicken – eine reine Formsache.
Trump zettelt Handelskrieg an
Darum gehts: US-Präsident Donald Trump glaubt, seine Nation werde von allen Seiten abgezockt – und zettelt daher einen Handelskrieg an. Am Donnerstag gab er bekannt, Strafzölle auf Aluminium und Stahl zu erheben. Später sollen sie vielleicht auf Autos aus der EU ausgedehnt werden. Die Europäische Kommission hat bereits nach Trumps Ankündigung gedroht, darauf mit eigenen Zöllen zu antworten, unter anderem auf uramerikanische Produkte wie Jeans, Bourbon und Harley-Davidson-Motorräder. Momentan erstellt sie eine Liste mit Produkten, die von den Zöllen betroffen wären.
Warum das wichtig ist: Trumps Behauptung, Handelskriege seien «gut und einfach zu gewinnen», ist einhellig widersprochen worden. Sogar sein Wirtschaftsberater, der ehemalige Investmentbanker Gary Cohn, nahm seinen Hut und trat zurück. Die Schweiz zeigt sich besorgt über mögliche wirtschaftliche Turbulenzen und wurde mit 17 anderen Nationen bei der Welthandelsorganisation vorstellig. Auch EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström widersprach Trump: Von einem Handelskrieg profitiere in der Regel niemand.
Was als Nächstes passiert: Mit der Unterzeichnung des Dekrets gestern Donnerstag läuft eine 15-tägige Frist, bis die Strafzölle eingeführt sind.
Brexit: Kein Sonderstatus für Grossbritannien
Darum gehts: EU-Ratspräsident Donald Tusk hat am Mittwoch ein Papier vorgestellt, dass das Verhältnis zwischen Grossbritannien und der EU regeln soll – nach dem Brexit am 29. März 2019. Es sieht vor, dass mit den Briten ein Freihandelsabkommen abgeschlossen werden soll. Das beinhaltet einen zollfreien Warenverkehr, aber nur begrenzten Zugang zum europäischen Dienstleistungssektor, was gerade auch Banken und Versicherungen betrifft. Gleiche Regeln gelten für viele Drittstaaten ausserhalb des europäischen Binnenmarktes.
Warum das wichtig ist: Damit ist klar, dass sich Grossbritannien keine Hoffnungen machen kann, nach dem Brexit bevorzugt behandelt zu werden. Eben diese Hoffnung hatte die britische Premierministerin Theresa May am letzten Freitag geäussert: Noch da glaubte sie, für die britischen Banken, Versicherungen und Hedgefonds gewisse Vorzüge aushandeln zu können. Sie sind auf einen freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt angewiesen.
Was als Nächstes passiert: Ende März, auf dem EU-Gipfel in Brüssel, werden die 27 Regierungschefs der EU-Staaten über das Papier beraten. Es wird harte Diskussion geben: Länder wie Luxemburg, die eng mit dem britischen Finanzsektor verwoben sind, werden die Bestimmungen verwässern wollen.
AKW Beznau 1 soll wieder ans Netz
Darum gehts: Die Atomaufsichtsbehörde Ensi erklärte am Dienstag, dass der Betrieb des Kraftwerks keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle. Die vor drei Jahren im Stahl des Reaktordruckbehälters gefundenen Einschlüsse beeinträchtigten die Sicherheit nicht.
Warum das wichtig ist: Beznau 1 ging am 17. Juli 1969 ans Netz – und ist damit eines der ältesten noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke der Welt. Das ist eines der Hauptargumente, mit dem AKW-Gegner für die Abschaltung von Beznau kämpfen: In ihren Augen ist das 49 Jahre alte Kraftwerk unsicher.
Was als Nächstes passiert: Geht es nach der Betreiberin Axpo, soll Beznau 1 die angepeilte Laufzeit von 60 Jahren einhalten und somit bis zirka 2030 in Betrieb sein. Ab Ende März soll das AKW wieder mit voller Leistung laufen. Sowohl Greenpeace als auch die Schweizerische Energiestiftung prüfen nun rechtliche Schritte, um die Wiederinbetriebnahme zu verhindern.
Hilfskonvoi erreicht Ost-Ghuta – und muss wieder abziehen
Darum gehts: Am Montag durfte erstmals ein Hilfskonvoi der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes und des Syrischen Roten Halbmondes in die syrische Region Ost-Ghuta fahren. Die syrische Armee belagert das Gebiet – und hatte solche Konvois bisher verhindert. Auch jetzt mussten die Helfer das Ausladen der Hilfsgüter unterbrechen, weil erneut geschossen wurde.
Warum das wichtig ist: In der Region wohnen rund 400’000 Menschen, die seit Wochen ohne frisches Wasser, Nahrung oder Medikamente ausharren müssen. Täglich kommen Meldungen aus Ost-Ghuta, dass dort Dutzende Zivilisten sterben. Nicht einmal die kürzlich vereinbare Waffenruhe, nach der fünf Stunden pro Tag nicht gekämpft werden soll, wird eingehalten.
Was als Nächstes passiert: Syriens Machthaber Bashar al-Assad spielt auf Zeit: Er will den endgültigen Sieg im Bürgerkrieg und wird weiterhin nur pro forma verhandeln, bis seine Soldaten die Rebellen bezwungen haben. Bis dahin werden wohl in Ost-Ghuta weiterhin täglich Zivilisten sterben. Der Uno-Sicherheitsrat hat die Konfliktparteien zu einem Waffenstillstand aufgerufen, damit die Zivilbevölkerung mit Hilfsgütern versorgt werden kann – ohne Erfolg.
Und: Tierliebe
Seit bald vier Jahren beschäftigen zwei Waadtländer die Schweizer Justiz. Der Fall: Sie vertraut ihm ihre Katze an und fährt in die Ferien – und holt das Tier danach nicht ab. Fast ein Jahr später besucht sie den Mann und lässt die Katze einfach mitgehen. Er zeigt sie wegen Diebstahl an und bekommt erstinstanzlich recht. Das Kantonsgericht hebt das Urteil in zweiter Instanz auf – wobei das Bundesgericht in dritter Instanz diesen Entscheid für ungültig erklärt und den Fall zurück ans Kantonsgericht überweist. Und wie geht es der Katze? Gut. Sie lebt noch immer bei der Frau – bis auf weiteres widerrechtlich.